Pauschaljob
Erneut geht es um Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall. Nun hat mir mein Chaf erklärt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, da ich weder einen Teilzeit - noch Minijob habe sondern einen Pauschaljob. Kann mir das bitte jemand erklären? Habe von dieser Jobbezeichnung bisher noch nichts gehört und war ehrlich überrascht, als mein Chaef mir gestern diese Erklärung gab. Vor allem interessiert mich, warum bei diesem Job das EFZG ausgeschlossen werden darf.
3 Antworten
Ein "Pauschal Job" ist auch ein Minijob !
Er unterliegt der pauschalen Versteuerung .
Auch diese Art einer Beschäftigung unterliegt dem Entgeltfortzahlungsgesetz !
Es ist schon manchmal sehr seltsam was sich Arbeitgeber ausdenken , um sich nicht an Gesetze halten zu müssen .
Bei der Minijobzentrale findest du schon einmal vorab Hilfe .
" Die Entgeltfortzahlungsversicherung gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Die Umlagekasse ist hier generell die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht auch für geringfügig Beschäftigte nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitgeber sind im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes verpflichtet, geringfügig Beschäftigten während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Entgelt fortzuzahlen. "
Dein Chef quirrlt sich da einen Käse zusammen.
Für jedes abhängige Arbeitsverhältnis gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
lach.... zittert die Backe, Zitterbacke ? ;-))))))))))))))))
So deutlich traute ich mich nicht , wegen Ria. ;-))