Auto auf Parkplatz bei einer Gaststätte durch umgefallenen "Baum im Kübel" beschädigt, wer haftet?
Hallo :-)
Ich wohne zur Miete im Haus hinter einer Gaststätte und habe mein Sommerauto vor dem Tor zur Einfahrt auf dem Parkplatz einer Gaststätte geparkt, das mache ich seit dem Einzug so vor ein paar Jahren und war bis jetzt auch kein Problem. Nun ist es so dass ein Baum in so einem Blumenkübel von der Terrasse umgekippt und auf die Motorhaube gefallen ist.
War Vormittags leider nicht zu Hause als es passiert ist, war heute aber auch nicht sonderlich windig. Die Gaststätte gehört meiner Vermieterin und hat den Gasthof verpachtet und kümmert sich nur um die Zimmerreservierungen. Wer haftet für den Schaden? Bevor ich mit ihr darüber rede möchte ich gerne wissen wie das aussieht da wir im Moment ein angespanntes Verhältnis wegen der Kündigung der Wohnung haben.
Ich hoffe das ich nicht selber darauf sitzen bleibe, hab leider keine Kaskoversicherung:-( Hoffe ich hab es verständlich geschrieben :-)
Vielen Dank schon mal im Voraus!
3 Antworten
Der, dem der Baumkübel gehört, ist für dessen Sicherung gegen Umfallen usw. verantwortlich. Fällt der Kübel um und beschädigt dabei fremdes Eigentum, haftet der Eigentümer des Kübels für den Schaden.
Deine Kaskoversicherung, so du denn eine hättest, würde eh erst bei nachgewiesener Sturmstärke 8 und höher für den Schaden aufkommen. Bei so einem "Kleinereignis" wohl aber den Eigentümer des Baumkübels in Regress nehmen.
In solchen Fällen sollte man das vernünftige Gespräch mit dem Eigentümer suchen und den Schaden zumindest fotografisch dokumentieren - ggf. hat der ja eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert.
Also ich hätte an Deiner Stelle ja sofort die Polizei gerufen. Es ist ja völlig unklar, wodurch der Kübel nun runter gefallen ist. Bei Stratftaten -eben jenem betrunkenen Kneipengast der von mir als möglicher Verursacher genannt wurde- müssen die tätig werden. Und wenn sich dann doch die Unfallvariante bestätigen sollte, hätte man aktenmäßig wenigstens was in der Hand.
Eine Kaskoversicherung hätte Dir nur bei Sturm geholfen und den gab es ja wohl nicht.
Ob der Eigentümer des Kübels Dein Anspruchsgener ist, kann man nicht ohne weiteres sagen. Kommt nämlich darauf an, ob der Kübel durch unzureichende Sicherung oder durch böswillige Handlungen Dritter herab gestürzt ist. Bei einer Gaststätte kann man letztgenannte Alternative wohl nicht ganz ausschließen. Wenn etwa ein betrunkener Gast den Kübel herunter geworfen hat, hast Du ein Problem, nämlich das, Deinen Anspruchsgegner erst mal ermitteln zu müssen.
Ich wohne zur Miete im Haus hinter einer Gaststätte und habe mein Sommerauto vor dem Tor zur Einfahrt auf dem Parkplatz einer Gaststätte geparkt,
Bedeutet also, dass Du nicht berechtigt warst dort zu parken, da es sich vermutlich um ein Privatgrundstück handelt.
Nun ist es so dass ein Baum in so einem Blumenkübel von der Terrasse umgekippt und auf die Motorhaube gefallen ist.
Und durch welche Ursache wurde dieser Schaden verursacht ?
Die Gaststätte gehört meiner Vermieterin und hat den Gasthof verpachtet
Die Vermieterin hat damit nichts zu tun, denn der Gasthof ist verpachtet.
Du solltest dich vielleicht einmal mit dem Pächter der Gaststätte darüber unterhalten. Vielleicht meldet er den Schaden seiner haftpflichtversicherung.
Allerdings könnte es auch daran scheitern, dass Du nicht berechtigt warst auf dem gepachteten Grundstück zu parken.
Gruß A.
Danke für die Antwort! Bin ziemlich aufgeregt da ich so einen Fall noch nicht hatte und nicht völlig planlos das Gespräch suchen wollte. Die Antwort beruhigt mich jetzt deutlich :-)