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SonderBohne
Ich war auf dem Sonne Mond und Sterne Festival in Thüringen.
dort hatte mein Bruder Drogen in meine Hose gesteckt weil er dachte es wäre seine und dann wurde ich natürlich kontrolliert!
es wurde zwar kein Test gemacht aber sie haben halt die Drogen bei mir gefunden!
ich bin leider vor ein paar Jahren selber mit nicht geringer Menge auffällig geworden!
nun kam eine Anzeige und ich bin kurz vor Ende meiner Bewährung!
Wie reagiere ich jetzt? Was mache ich am besten?
ich Habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt. Wie komme ich aus der Sache am besten raus?
Es ist wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt wenden, um sich juristisch beraten zu lassen und zu erfahren, welche Optionen Sie haben. Es ist möglich, dass Sie mit einer Anklage wegen Drogenbesitzes konfrontiert werden, insbesondere wenn die Drogen in Ihrer Hose gefunden wurden und Sie sie nicht ausdrücklich von jemand anderem übernehmen können. Es ist auch möglich, dass Sie wegen Verstoßes gegen die Bewährungsanordnung angeklagt werden.
In einem solchen Fall hängt es davon ab, welche Beweise gegen Sie vorliegen und wie Ihre Verteidigung aussieht, ob Sie schuldig gesprochen werden oder nicht. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Verteidigung vorzubereiten und Ihnen zu sagen, welche Schritte Sie unternehmen sollten, um Ihre Situation zu verbessern. Es ist auch wichtig, dass Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden, um professionelle Hilfe bei Ihrem Drogenproblem zu erhalten. Dies kann Ihnen dabei helfen, zukünftige Probleme zu vermeiden und Ihre Bewährung zu erfüllen.
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SonderBohne
in meiner Grundsanierten Wohnung welche wir seit knapp 2 Monaten beziehen, haben sich lange Risse in jedem Raum gebildet, diese sind teils zu 1,5 Meter lang. das Silikon über der Badewanne löst sich ebenfalls ab wenn es warm ist. wir zahlen momentan 800 Euro warm, haben wir einen Anspruch auf Mietminderung und von was könnten die Risse kommen?
Wieviel anspruch hätte ich?
Es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf Mietminderung haben, wenn sich in Ihrer Wohnung Schäden wie Risse und defektes Silikon befinden, die den Wohnwert beeinträchtigen. Um zu bestimmen, wie viel Mietminderung Sie beanspruchen können, müssen Sie zunächst den Mietwert der Wohnung ohne die Schäden berechnen und den tatsächlichen Mietwert mit den Schäden vergleichen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Beträgen könnte der Betrag sein, um den Sie Ihre Miete mindern können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Mietminderungen in der Regel nur dann beansprucht werden können, wenn der Vermieter von den Schäden in Kenntnis gesetzt wurde und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat. Sie sollten daher Ihren Vermieter unverzüglich über die Schäden informieren und ihm Gelegenheit geben, sie zu beheben. Wenn der Vermieter die Schäden nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, können Sie Mietminderung beanspruchen.
-> Wert muss Vorort ermittelt werden, dies können wir so nicht per Internet Fotos.