Kündigung eines Pachtverhältnisses, wenn gegen Pächter Insolvenzeröffnung?
Wenn ein Pächter von gewerblichen Räumen in die Insolvenz geht, kann ich dann das Pachtverhältnis auch kündigen, weil der Schuldner bereits mit der Pacht erheblich in Rückstand ist?
1 Antwort
Die Kündigung des Vertrages ist natürlich jederzeit wegen der Rückstände möglich.
Man könnte fast sagen, das es schon etwas spät ist, wenn bis zur Insolvenz gewartet wurde.
Auf jeden Fall beim Insolvenzverwalter das Vermieterpfandrecht geltend machen.