Da sehe ich kein Hindernis. Du kannst die Forderung verschenken. Es ist eine Abtretung mit dem Rechtsgrund einer Schenkung.

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Über das EMA (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde des letzten Aufenthalts oder wo der Schuldner zuletzt wohnhaft war, bekommst du eine Auskunft über den neuen Aufenthaltsort. Das kostet nicht viel, allenfalls 10 Euro. Du musst aber nur den Grund angeben und ihn versichern; aber das genügt in deinem Fall.

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Dies ist meines Erachtens eine schwerwiegende Verfehlung, die eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bestimmt rechtfertigt. Also, wartet nicht lang und kündigt vielmehr unverzüglich.

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So wie ich das sehe, hat dein Mann ein Problem, das er nicht lösen kann. Denn was er vor der Ehe in das gemeinsame Vermögen hineininvestiert hat, nimmt am Zugewinnausgleich nicht teil. Außer ihr habt schon eine Vereinbarung für den Fall der Scheidung getroffen, die aber wohl nicht vorliegt. Sie müsste ferner notariell getroffen worden sein.

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Obwohl es schon unwahrscheinlich ist, dass der Fahrradbesitzer das Rad woanders abgestellt hat, muss der geschädigte Autoeigentümer den Schaden beweisen, wozu eben auch der Schadenshergang gehört. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, dann muss die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, weil dann ein Fremdverschulden nicht erweislich ist.

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Das ist, wenn nicht in der Vereinbarung bzw. Teilungserklärung schon geregelt, tatsächlich durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu regeln. Also dieser Beschluss des Rauchverbots ist sicher wirksam.

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Ich kenne Gerichtsvollzieher, die in Vorlage gehen und einmal einen Vollstreckungsversuch vornehmen. Wenn er gelingt, zumindest in Form von Ratenzahlung, behält er gleich von der Gegenseite bzw. dem Schuldner die Gebühren für sich ein. Aber das muss nicht so sein. Er kann gleich bei dir einen Vorschuss verlangen. Und Gerichtsvollzieher kosten betimmt nicht viel Geld. Frage ihn selbst und er wird es bestätigen oder gleich die Gebühren benennen, die sicher relativ gering sind.

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Um die Schriftform zu wahren, braucht man nicht eine Schreibmaschine oder einen Computer. Vielmehr kann man auf die Urform, nämlich das mit eigener Hand Geschriebene immer noch zurück greifen, auch wenn das völlig unüblich und mit viel zu viel Mühen verbunden wäre. Denn lesbar muss es freilich sein. Und dabei gibt es sicherlich ebenfalls noch große Toleranz. Wissenschaftliche Assistenten an Universitäten werden davon ein Lied singen können, wenn sie handschriftliche Prüfungen korrigieren müssen.

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