Obwohl es schon unwahrscheinlich ist, dass der Fahrradbesitzer das Rad woanders abgestellt hat, muss der geschädigte Autoeigentümer den Schaden beweisen, wozu eben auch der Schadenshergang gehört. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, dann muss die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, weil dann ein Fremdverschulden nicht erweislich ist.

...zur Antwort

Das ist, wenn nicht in der Vereinbarung bzw. Teilungserklärung schon geregelt, tatsächlich durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu regeln. Also dieser Beschluss des Rauchverbots ist sicher wirksam.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.