Notarvertrag ungült. wenn vorher vereinbart wurde das der Verk. 5tsd. € für eine neue Heizung gibt?

2 Antworten

Beim Lesen vorhin habe ich die Sache andersherum verstanden, also dass der Käufer noch etwas extra zahlt.

Bitte entschuldige, aber ich finde diese Nebenabrede einigermaßen sinnlos.

Wenn Ihr die 5000 Euro einfach vom Kaufpreis abzieht, spart der Käufer 250 bis 400 Euro an Erwerbsnebenkosten - gibt es einen Makler, sogar noch mehr. Außerdem hast Du dann nicht das von P59 beschriebene Problem - der notarielle Vertrag würde mit dem Kaufpreis Eure Zusatzvereinbarung einfach beinhalten.

Das wäre eine beurkundungspflichtige Abrede zum Grundstückskaufvertrag gewesen. Der danach bestehende Formmangel wird aber mit der Eintragung ins Grundbuch geheilt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__873.html


Doering 
Beitragsersteller
 20.07.2013, 17:20

Danke für die schnelle Antwort,

Eine Frage noch, könnte dieser (Formmangel) aber generell zum Vertragsbruch führen, oder würde im Streitfall dieses für den Käufer doch positive vor Gericht als nicht vertragsbruch würdig eingestuft werden?

Privatier59  20.07.2013, 17:46
@Doering

Bis zur Eintragung ins Grundbuch können beide Beteiligten jederzeit aus dem formunwirksamen Kaufvertrag aussteigen, nach Eintragung nicht mehr. Dann ist der Mangel geheilt. Mit "Vertragsbruch" hat das nichts zu tun.