Notarvertrag ungült. wenn vorher vereinbart wurde das der Verk. 5tsd. € für eine neue Heizung gibt?
Hallo, ich habe ein Haus verkauft und habe im vorfeld (vor Notarvertrag) dem käufer zugesichert das ich 5000 € für eine neue Heizung noch zahlen werde. Dies haben wir schriftlich gemacht. Ist somit der Notarvertrag ungültig?
Im Notarvertrag steht Die Parteien erklären ferner, dass Nebenabreden zu diesem Kaufvertrag nicht geschlossen wurden. Falls doch, diese beurkundungsbedürftig sind und eine Nicht beurkundung zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führt.
Bezieht sich der Passus auch auf oben genannte Absprache?
2 Antworten
Beim Lesen vorhin habe ich die Sache andersherum verstanden, also dass der Käufer noch etwas extra zahlt.
Bitte entschuldige, aber ich finde diese Nebenabrede einigermaßen sinnlos.
Wenn Ihr die 5000 Euro einfach vom Kaufpreis abzieht, spart der Käufer 250 bis 400 Euro an Erwerbsnebenkosten - gibt es einen Makler, sogar noch mehr. Außerdem hast Du dann nicht das von P59 beschriebene Problem - der notarielle Vertrag würde mit dem Kaufpreis Eure Zusatzvereinbarung einfach beinhalten.
Das wäre eine beurkundungspflichtige Abrede zum Grundstückskaufvertrag gewesen. Der danach bestehende Formmangel wird aber mit der Eintragung ins Grundbuch geheilt:
Bis zur Eintragung ins Grundbuch können beide Beteiligten jederzeit aus dem formunwirksamen Kaufvertrag aussteigen, nach Eintragung nicht mehr. Dann ist der Mangel geheilt. Mit "Vertragsbruch" hat das nichts zu tun.
Danke für die schnelle Antwort,
Eine Frage noch, könnte dieser (Formmangel) aber generell zum Vertragsbruch führen, oder würde im Streitfall dieses für den Käufer doch positive vor Gericht als nicht vertragsbruch würdig eingestuft werden?