Betriebskostenabrechnung ohne Ablesen?
Hallo!
Seit Juli 2019 wohne ich in meiner neuen Wohnung. Im Februar 2020 kam ein Ablesemensch und hat die kleinen Geräte an den Heizungen angebracht/getauscht. Einige fehlten. Ich hab gefragt ob er für die Abrechnung abliest. Er verneinte das, mit dem Zusatz, dass ihn die Vormieter nie reingelassen hätten und er auch zuvor nicht wirklich etwas ablesen konnte.
Das heißt: Es wurde vor meinem Einzug nichts festgehalten - und im Zeitraum X davor auch nicht. Im Februar 2020 hab ich zwar neue Geräte an die Heizungen bekommen, aber es wurde bisher nichts abgelesen - auch nicht an den Wasserzählern.
Eine Abrechnung habe ich in den >1,5 Jahren auch noch keine bekommen.
Wie muss/wird der Vermieter das denn jetzt machen?! Ich hab keine Lust aufgrund irgendwelcher Schätzungen die Heizkosten der Vormieter mitzubezahlen.
Freue mich über Erfahrungen!
3 Antworten
Es sollte ja bei Deinem Einzug in die Wohnung ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, in dem auch die aktuellen Zählerstände festgehalten werden. Zudem solltest Du inzwischen eine Abrechnung der Nebenkosten für 2019 erhalten haben, ebenso eine Heizkostenabrechnung. Wenn hier Schätzungen als Basis zugrunde gelegt wurden, kannst Du ja der Nebenkostenabrechnung widersprechen und eine Neuerstellung mit den Ablesewerten fordern. Wenn Du natürlich auf ein Übergabeprotokoll mit den Tageswerten verzichtet hast, dann mußt Du Dir zumindest eine Teilschuld anrechnen lassen. Sowohl die Wasseruhren als auch die Heizkostenverteiler können mi einer Fernablesefunktion ausgestattet sein, so dass Deine Wohnung wirklich nicht mehr zum Erfassen der Zählerstände betreten werden muß. Zudem haben alle neuen Geräte eine Funktion, die den Zählerstand zum Jahreswechsel festhält und Übermittelt. Beim Auswechseln der Geräte wird der aktuelle Zählerstand natürlich mit festgehalten und bei der Jahresabrechnung berücksichtigt.
Wenn Du wirklich für 2019 keine Nebenkostenabrechnung bekommen hast, kannst Du diese vom Vermieter einfordern, allerdings ist sein Recht verwirkt von Dir Nachzahlungen zu fordern. Allerdings steht Dir die Auszahlung von Guthaben zu. Es gibt nur eine einzige Ausnahme, wenn Dein Vermieter mit im gleichen Haus wohnt und es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus handelt.
Dann gibt es nur für die Heizkosten eine Ausnahme; alles andere muß nach einem vorherfestgelegten Verteilungsschlüssel für jede Wohneinheit aufgeteilt werden. Dieser Verteilschlüssel kann nur im gesetzlich festgelegten Rahmen geändert werden, wenn alle Verbrauchsparteien dem zustimmen.
Ebenfalls ein gesundes und von Zufriedenheit geprägtes neues Jahr!
Eigentlich gehört es zu deiner Aufgabe, bei wohnungsübergabe die Zählerstände mit deinem Vermieter abzulesen.
Es könnte aber auch sein, das du eine Warmmiete bezahlt. Dann brauchst du dir keine Sorgen machen.Was ich aber nicht glaube.
Lies jetzt einfach mal regelmäßig alle Zählerstände ab. So hast du eine Kontrolle deines Verbrauches.
Sollte dir dann irgendwann mal eine Nebenkosten Abrechnung ins Haus flattern hast du zu mal einen Vergleich.
Es gibt auch eine bestimmte Zeit bis wann Nebenkosten erstellt werden müssen, damit sie nicht verjähren.
Dazu gibt es aber bestimmt Leute in diesem Forum, die da mehr Erfahrung haben als ich.
Wie muss/wird der Vermieter das denn jetzt machen?!
Was steht denn im Mietvertrag zur Berechnung bzw. Verteilung der Betriebskosten? Ist dort überhaupt für irgendeine Betriebskostenart die Verteilung nach Zählerstand vorgesehen?
Ist Deine Wohnung in einem vom Vermieter bewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhaus?
Deine Antworten sind entscheidend für die richtige Beantwortung!
Also, im Mietvertrag steht rein gar nichts bezüglich der Verteilung der Heizkosten. Wasser erwärme ich über einen Durchlauferhitzer mit Strom. Es geht also nur um die Heizkosten. Stelle mir vor, dass es 50/50 sein wird. Es gab auch kein Übergabeprotokoll, nichts wurde abgelesen. Leider war das mein 2. Umzug überhaupt, daher habe ich darauf nicht geachtet.
Das Haus hat 6 Parteien, nur meine Wohnung gehört meinem Vermieter.
Eine Abrechnung für 2019 gibt es nicht. Zumindest weiß ich ja jetzt dass er für 2019 nichts nachfordern könnte. Ich zahle aber auch genug voraus, mir geht's auch eher um das entstandene Guthaben :-)
Kurze Zwischenfrage:
Im Mietvertrag keine Angaben über die (Verteilung der) Nebenkosten, wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Frisch- und Abwasser, Hausstrom, Gartenpflege, Hausversicherungen, Gebäudereinigung (und etc.)?
Herzlichen Dank für die prima Erläuterungen :-))
Es gibt nur eine einzige Ausnahme, wenn Dein Vermieter mit im gleichen Haus wohnt und es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus handelt.
Denn das hier trifft auch auf mich zufälligerweise zu und jetzt weiss ich, dass es so lauter ist.
Frohes neues Jahr 2021!