Betriebskostenabrechnung ohne Ablesen?

3 Antworten

Es sollte ja bei Deinem Einzug in die Wohnung ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, in dem auch die aktuellen Zählerstände festgehalten werden. Zudem solltest Du inzwischen eine Abrechnung der Nebenkosten für 2019 erhalten haben, ebenso eine Heizkostenabrechnung. Wenn hier Schätzungen als Basis zugrunde gelegt wurden, kannst Du ja der Nebenkostenabrechnung widersprechen und eine Neuerstellung mit den Ablesewerten fordern. Wenn Du natürlich auf ein Übergabeprotokoll mit den Tageswerten verzichtet hast, dann mußt Du Dir zumindest eine Teilschuld anrechnen lassen. Sowohl die Wasseruhren als auch die Heizkostenverteiler können mi einer Fernablesefunktion ausgestattet sein, so dass Deine Wohnung wirklich nicht mehr zum Erfassen der Zählerstände betreten werden muß. Zudem haben alle neuen Geräte eine Funktion, die den Zählerstand zum Jahreswechsel festhält und Übermittelt. Beim Auswechseln der Geräte wird der aktuelle Zählerstand natürlich mit festgehalten und bei der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Wenn Du wirklich für 2019 keine Nebenkostenabrechnung bekommen hast, kannst Du diese vom Vermieter einfordern, allerdings ist sein Recht verwirkt von Dir Nachzahlungen zu fordern. Allerdings steht Dir die Auszahlung von Guthaben zu. Es gibt nur eine einzige Ausnahme, wenn Dein Vermieter mit im gleichen Haus wohnt und es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus handelt.


Maerz2019  01.01.2021, 11:00

Herzlichen Dank für die prima Erläuterungen :-))

Es gibt nur eine einzige Ausnahme, wenn Dein Vermieter mit im gleichen Haus wohnt und es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus handelt.

Denn das hier trifft auch auf mich zufälligerweise zu und jetzt weiss ich, dass es so lauter ist.

Frohes neues Jahr 2021!

Snooopy155  01.01.2021, 13:31
@Maerz2019

Dann gibt es nur für die Heizkosten eine Ausnahme; alles andere muß nach einem vorherfestgelegten Verteilungsschlüssel für jede Wohneinheit aufgeteilt werden. Dieser Verteilschlüssel kann nur im gesetzlich festgelegten Rahmen geändert werden, wenn alle Verbrauchsparteien dem zustimmen.

Ebenfalls ein gesundes und von Zufriedenheit geprägtes neues Jahr!

Eigentlich gehört es zu deiner Aufgabe, bei wohnungsübergabe die Zählerstände mit deinem Vermieter abzulesen.

Es könnte aber auch sein, das du eine Warmmiete bezahlt. Dann brauchst du dir keine Sorgen machen.Was ich aber nicht glaube.

Lies jetzt einfach mal regelmäßig alle Zählerstände ab. So hast du eine Kontrolle deines Verbrauches.

Sollte dir dann irgendwann mal eine Nebenkosten Abrechnung ins Haus flattern hast du zu mal einen Vergleich.

Es gibt auch eine bestimmte Zeit bis wann Nebenkosten erstellt werden müssen, damit sie nicht verjähren.

Dazu gibt es aber bestimmt Leute in diesem Forum, die da mehr Erfahrung haben als ich.

Wie muss/wird der Vermieter das denn jetzt machen?!

Was steht denn im Mietvertrag zur Berechnung bzw. Verteilung der Betriebskosten? Ist dort überhaupt für irgendeine Betriebskostenart die Verteilung nach Zählerstand vorgesehen?

Ist Deine Wohnung in einem vom Vermieter bewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhaus?

Deine Antworten sind entscheidend für die richtige Beantwortung!


SiebenLeben2147 
Beitragsersteller
 02.01.2021, 00:48

Also, im Mietvertrag steht rein gar nichts bezüglich der Verteilung der Heizkosten. Wasser erwärme ich über einen Durchlauferhitzer mit Strom. Es geht also nur um die Heizkosten. Stelle mir vor, dass es 50/50 sein wird. Es gab auch kein Übergabeprotokoll, nichts wurde abgelesen. Leider war das mein 2. Umzug überhaupt, daher habe ich darauf nicht geachtet.

Das Haus hat 6 Parteien, nur meine Wohnung gehört meinem Vermieter.

Eine Abrechnung für 2019 gibt es nicht. Zumindest weiß ich ja jetzt dass er für 2019 nichts nachfordern könnte. Ich zahle aber auch genug voraus, mir geht's auch eher um das entstandene Guthaben :-)

LittleArrow  02.01.2021, 15:11
@SiebenLeben2147

Kurze Zwischenfrage:

Im Mietvertrag keine Angaben über die (Verteilung der) Nebenkosten, wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Frisch- und Abwasser, Hausstrom, Gartenpflege, Hausversicherungen, Gebäudereinigung (und etc.)?