Notarkosten bei Überlassung mit Pflichtteilsverzicht?

1 Antwort

Einer:

Bei der Zusammenfassung mehrerer Beurkundungsgegenstände - in deinem Fall

1) die Eigentumsübertragung (Auflassung),

2) der Pflichtteilsverzicht,

3) die Bestellung der pers. Dienstbarkeit (Wohnrecht) -

in   e i n e  r   Urkunde ist der Gebührensberechnung des Notars gem. § 35 (1) GNotKG grundsätzlich der durch Addition der einzelnen Gegenstandswerte ermittelte Gesamtwert des Gegenstandes zusammenzurechnen.

Die Bestimmung über die Ausgleichszahlungen an die beiden Geschwister wird durch den Wert zu 1) (aktueller Marktwert der Immobilien) abgegolten.

Empfehlung: Vergl. weitere Antworten von Gebührenexperten oder frage vor der Bedurkundung den Notar.  Ohne ausdrückl. Frage besteht keine Info-Pflicht.


einer111 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 12:46

Danke schonmal soweit. Nochmals zum Verständnis (weil das in der  Antwort etwas widersprüchlich zu verstehen ist...) : Wenn Wert Immobilie= 200.000 und Auszahlungsbeträge an Geschwister 2* 50.000. 

Rechnet der Notar seine Gebühren auf Basis von 200.000 oder 300.000?

Wenn zudem ein Wohnrecht für den Vater  mit einem Wert von 30.000 angesetzt werden, werden diese 30.000 nicht vom Wert der Immobile abgezogen (zur Ermittung der Notarkosten?)

Franzl0503  28.06.2016, 13:45
@einer111

Einer:

Verbindlichkeiten, die auf einer Sache lasten, werden bei der Ermittlung des Geschäftswerts  n i c h t  abgezogen (§ 39 (1) GNotKG).

Auflassung incl. Bestimmung der Ausgleichspflicht: Wert 200 000,-- €

Pflichtteilsverzicht: KV Nr. 21100,  200 000 : 3 x 0,5 Wert 33 333,33 €

Wohnrecht: Wert 30 000 €