Notarkosten bei Überlassung - Wie wird der Verkehrswert bestimmt?

1 Antwort

Den letzten Satz verstehe wer will...

Was da vor sich gehen soll scheint mir ein Verkauf und zwei Schenkungen zu sein.

Wenn es den einen Verkauf nicht geben würde, würden dem Notar Anhaltspunkte für die Bewertung fehlen. Er wäre auf die Angaben der Beteiligten angewiesen. Eine Nachprüfung der Angaben der Beteiligten durch den Notar wäre zwar zulässig, wird aber faktisch wohl so gut wie nie erfolgen. So aber liegt es nahe, daß der Notar die Wertangabe für den Verkauf auch für die Schenkung übernehmen wird.


Joerg123 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 13:41

Danke erstmal! Ich meinte mit dem letzten Satz dass bei Überlassungsverträgen die gesamten Notarkosten ja 1-2% des Verkehrswertes entsprechen. Für mich ist jetzt nur unklar von welchem Wert der Notar ausgeht: 1. den Betrag den ich meiner Schwester als Auslöse zahle. 2. den 3 fachen des Betrages (weil 3 Wohnungen) oder 3. einen Verkehrswert den er (wie auch immer geartet) festlegt.

Privatier59  13.07.2018, 13:59
@Joerg123

Der Notar wird nach dem Verkehrswert fragen. Wenn der weniger als die Auslöse ist, hätte man Erklärungsbedarf.

Sind die Wohnungen denn exakt gleich groß und genau gleich ausgestattet? Ansonsten kann man das ja nicht einfach multiplizieren.

Joerg123 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 17:01
@Privatier59

Okay. Denn bisher hat er das nicht getan und bis zum finalen Termin haben wir auch keinen weiteren mehr geplant. Ich habe dank des Tipps meines Steuerberaters schon mal 20k eingeplant, bin nur interessiert ob es wirklich so viel ist.

2 Wohnungen sind 100% identisch, die 3. etwas kleiner. Die Auslöse ist auch viel geringer als ein Verkauf einbringen würde.