Nießbrauch und Grundschuld?

3 Antworten

Die Antwort von @Franzl0503 ist goldrichtig.

Um es anders auszudrücken, der Nießbrauch wird an rangbereiter Stelle eingetragen.

Wenn die davor stehenden Darlehen/Grundschulden gelöscht werden, rückt er nach vorne.

Achtung:

Wenn die Grundschulden nach erfolgter Tilgung nicht gelöscht werden, könnten sie wieder verwendet werden.

Königin:

Der (im Grundbuch an offener Rangstelle einzutragende) Nießbrauch beeinträchtigt nicht die Rechte der vorrrangigen Grundpfandrechtsgläubiger.

Und verständlich zu machen. Es bringt nichts ein solange das Haus nicht bezahlt ist und bringt keinerlei Sicherheit.