niessbrauch und erbpacht
der erbpächter hatte ende 2010 die EV abgegeben und bestellte anfang 2011 ein niessbrauchsrecht für seine ehefrau an dem erbbaurecht,die wiederum vermietete zum mai 2011 eine wohnung und kassiert seitdem die miete---der niessbrauch wurde allerdings erst im oktober 2011 im grundbuch eingetragen, weshalb sich die niessbrauchsberechtigte weigert,die erbpacht zu zahlen---ist das rechtens.
1 Antwort
Der Nießbraucher hat alle zur Zeit der Bestellung des Nießbrauchs bestehenden privatrechtlichen Lasten zu tragen. Regelmässig gebührt dem Niesssbraucher nur der Reinertrag, er kann also nicht sssofort Miete kassieren und die Zahlung des Erbbauzinses dem Erbbauberechtgtgten überlassen mit der Begründung, der Nießbrauch sei erst später im Grundbuch eingetragen worden.
jetzt bin ich schon knapp 1 jahr damit beschäftigt und hatte selbst nach dem hinweis an den juristen,dass das doch eigentlich nem betrug gleich käme,wenn der erbpächter plötzlich ein niessbrauch für seine ehefrau bestelle---KEINE chance---der jurist(dr.jur.)sah keinen anspruch meinerseits bz.der erbpacht. hatte mir vor 4 wochen nen neuen juristen gesucht,der den anspruch sieht,aber zögerlich ist.