Wechselmodell erzwingen?
Eltern getrennt, zwei Kinder (knapp 3 und 4 Jahre alt), gemeinsames Sorgerecht. Kinder wurden schon in der Beziehung so gut wie ausschließlich von der Mutter betreut aufgrund fehlendem Interesse des Kindsvaters (ein wesentlicher Trennungsgrund), schwierige Kommunikation zwischen den Eltern, völlig unterschiedliche Auffassungen in grundsätzlichen Betreuungs-/Erziehungsfragen. Nun will der Vater wegen der befürchteten Unterhaltsbelastung plötzlich ein Wechselmodell mit wöchentlich wechselndem Aufenthalt bei Mutter und Vater. Kann es das erzwingen?
2 Antworten
Ja, kann er. Da er das Sorgerecht auch hat. Aber nur gerichtlich.
Warum befürchtete Unterhaltsbelastung, wie lange seid ihr getrennt? Wenn du die Kinder bei dir hast und einem Wechselmodell nicht zustimmst, dann kann er eigentlich nur versuchen, das Wechselmodell über das Familiengericht zu erzwingen. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund, also die Frage, ob die geteilte Betreuung im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen am besten entspricht.
Vermutlich würde für die Kinder ein Verfahrensbeistand bestellt, der die Interessen der Kinder vor Gericht vertreten soll. Hier geht es um Bindung an den jeweiligen Elternteil, die Lebensumgebung aber auch die Kommunikationsfähigkeit der Eltern miteinander.
Ob ein Wechselmodell angeordnet wird, ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Das Umgehen der Unterhaltsverpflichtung ist jedenfalls kein gutes Argument.
Getrennt seit knapp 2 Jahren. Unterhalt ist tatsächlich kein gutes Argument, würde der KV vor Gericht auch offiziell nicht sagen…