Strafanzeige Unterschlagung Hund?
Hallo ,
ich habe vor 2 Monaten einen Welpen aufgenommen , da die Halterin nachdem sie ihn 4 Tage hatte feststellte , dass sich Vollzeit Job und Welpe nicht vereinbaren lassen . Lange Rede kurzer Sinn, sie will ihn wiederhaben und ich will ihn nicht herausgeben . Es gibt keinen Vertrag .
Ihr Anwalt sagt jetzt aus, dass sie eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung gemacht hätte .
Das ist jetzt einige Tage her und ich habe noch nichts von der Polizei gehört .
Frage:
Wie reagiere ich ? Antworte ich zügig auf das Schreiben des Rechtsanwalts? Oder warte ich ab , bis mir die Anzeige ins Haus flattert sage erst dann bei der Polizei aus?
Danke und liebe Grüße
Ella
2 Antworten
ich habe vor 2 Monaten einen Welpen aufgenommen ,
geschenkt ( Papiere ? ) oder als "Pensionsgast" - sprich Du hast eine Dienstleistung erbracht, für die sie dann angemessen gezahlt hat.
Abwarten, was dir der Anwalt genau vorwirft:
Nein geschenkt , ohne Vertrag , Heimtierausweis ist bei mir , Steuer , Tasso über mich .
Die Frage ist an dieser Stelle ist meine Frage allerdings , ob ich abwarten kann bis wirklich eine Strafanzeige ins Haus fliegt . Oder ob es ratsam ist schon dem Anwalt zu schreiben