Als Hartz 4 Empfänger eigene Welpen verkaufen?
Hallo, sagen wir mal, man bezieht Hartz 4 und hat 2 unkastrierte Hunde,
1 Männchen und 1 Weibchen.
Sagen wir mal,, man lässt Diese sich ungehindert ustoben und sie bekommen recht regelmässig Welpen, die man dann verkauft.
Wie würde sowas dann von Seiten der Steuern und auch bei der Hartz 4 Anrechnung aussehen?
Sagen wir mal, man würde die Welpen für 400 Euro pauschal per Kleinanzeigenn oder so verkaufen.
Wie liefe das, bräuchte man da dann Gewerbe anmelden für "Hundezucht"?
Was käme da dann an Steuern und wie würden die 400 Euro angerehcnet werden beim hartz 4 (so wie bei lohneinnahmen mit 100 Euro selbstbehalt und darüber nochmal 20%)?
Wie würde das beim Jobcenter und beim Finanzamt gehandhabt werden?
Darf man als Hartz 4 Empfänger übverhaupt sowas wie eine private Hundezucht betreiben?
2 Antworten
Du kannst so eine kleine Selbständigkeit beim Jobcenter anmelden (keine Genehmigung) und musst eine "Anlage EKS" ausfüllen mit allen Kosten, die durch die Hunde entstehen.
Stelle Dir die Sache mit Hundeverkauf aber nicht so einfach vor. Eine Hundekäufer möchte die geimpft, entwurmt und gechipped haben. Das wäre als Kosten vorzulegen.
Ausserdem kannst Du so eine Fehe nicht als Gebährmaschine laufen lassen, das ist Tierquälerei.
Verantwortungsvolle Züchter machen das nach Plan.
Keiner nimmt dir Promenadenmischungen ohne Papiere für 400 € ab.
Und ja, es währe einnahmen und du müsstest sie beim ALG2 Amt angeben.
Das ist Vermehrung, keine Zucht.
Ohne Gewerbe kannst du Futter, Tierarzt und co nicht gegen den Verkaufspreis gegenrechnen. Ohne Gewerbe sind die vollen 400 € anrechenbar.
Für ein Gewerbe brauchst du aber die Zustimmung des Amtes, das kann sogar soweit gehen, das das Amt dir entweder das ALG2 Geld aberkennt oder du das Gewerbe aufgeben musst.
Kurz- lass die Finger davon.
Euch bleibt nichts über. Selbst wenn das Amt das Geld für den Verkauf der Hunde nicht komplett abrechnet. Ihr müsst 12 Wochen lang für die Welpen sorgen, Futter Tierarzt und co und auch schon davor für die Hündin fallen Tierarztkosten an. Das wird im Endeffekt erheblich mehr sein, als das was euch das Amt übrig lässt.
wie wären da bei "vermehrung" dann die steuern, was fiele dann da Alles an?
Gibts beim JC dann keine Freibeträge die angerechnet werden dürfen,
sind das dann Einnahmen aus Selbstständigkeit oder sowas?
Wir wollen nicht zwingend eine Zucht anfangen, aber wir wollen uns wie gesagt 1 Männchen und 1 Weibchen zulegen und die eigentlich nicht kastrieren lassen.
Und da ist ja damit zu rechnen dass da ungewollt ein Hund schwanger wird.
Darum wollten wir uns mal schon informieren, mit was wir da so rechnen müssen wenn da Welpen kommen?
Was sich da JC mässig und Co ändern würde?