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Kosten für Therapiehund steuerlich geltend machen (Freiberuflerin)?

Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte. Nun bestehen da bei mir einige Unsicherheiten, ob ich Kosten für den Hund als Therapiehund in meine Betriebsausgaben aufnehmen kann?

Es handelt sich um folgende Kosten: Anschaffung, Hundehaftpflicht, Leinen/Zubehör, Futter, Hundeschule, Therapiehundausbildung

Da gibt es ja bereits ein Urteil von einer Lehrerin, die einen Hund als sog. Schulhund gehalten hat und die Kosten zu 1/3 absetzen konnte:

https://www.stb-goetz-kollegen.de/news_aerzte/winter_2019/therapiehund

Und ein anderes Gericht urteilte mit 50%:

https://www.juraforum.de/news/hundekosten-einer-lehrerin-teilweise-werbungskosten_223026

Allerdings lag der Fall da ein bisschen anders:

1. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass ein Schulhund eingesetzt werden sollte. Das konnte die Lehrerin mit verschiedenen Schreiben nachweisen. Kann ich als Selbständige einfach beschließen, dass der Hund Teil meines Angebots ist und somit als Arbeitsmittel gilt?

2.Der Beschluss mit 1/3 kam zustande, weil das Gericht davon ausging, dass der Hund zu 2/3 einem privaten Zweck dient. Die Lehrerin setzte den Hund 5 Tage pro Woche in der Schule ein. Bei mir sind es aktuell weniger Stunden, die ich mit meinen Klient:innen verbringe. Ergo, wie berechne ich den Anteil zu dem mein Hund privat bzw. beruflich eingesetzt ist?

3.Die Therapiehundausbildung müsste ja in jedem Fall kein Problem sein, weil die ja nachgewiesenermaßen für berufliche Zwecke ist. Aber wie sieht es mit der Hundeschule aus?

Ich will keine Betriebsprüfung riskieren (das kann nun wirklich niemand gebrauchen). Im Zweifelsfall würde ich glaube ich eher auf Geltendmachung verzichten, als mich da irgendwie für's Finanzamt "auffällig" zu machen. Was meint ihr - was kann ich gut absetzen und was nicht?

Danke für die Hilfe :-)

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Neuer Vermieter verbietet Welpen?

Hallo zusammen,

um ehrlich zu sein bin ich gerade richtig am Verzweifeln und hoffe das mir hier vielleicht einer helfen kann.

Also im August haben wir unsere damalige Vermieterin über unseren Hund informiert. Sie war einverstanden alles gut soweit. Mitte/Ende August wurden wir dann darüber informiert dass ein Vermieterwechsel stattfinden würde. Wir haben erstmal gar nicht soweit gedacht, dass das Probleme geben könnte. In der ersten September Woche kam der kleine (Labrador/Boxer Mix) dann zu uns. Eine oder zwei Wochen danach hat der neue Vermieter das Haus übernommen. Gleich zu Anfang sah er mich mit meinem Welpen auf dem Arm und meinte Hundehaltung sei im Haus nicht erwünscht. Wir haben ihn gefragt warum, da mein kleiner niemand der Nachbarn gestört hat (bis vor einigen Monaten gab es schon mal ein Hund im Haus), er macht kein Lärm, kein Dreck und ist alles andere als aggressiv. Er meinte nur der Hund würde irgendwann mal zu groß werden und hat sich daraus gewunden. Wir wohnen auch in keiner kleinen Wohnung, sprich 5 Zimmer/ 145 m^2. Wir wollten abwarten was er noch dazu sagt oder ob er seine Meinung noch ändert aber es kam für gut drei Wochen gar nichts mehr.

Das nächste Mal das er uns gesehen hat war vor zwei Wochen da sagte er uns das selbe, ohne einen wirklichen Grund zu nennen geschweige den bis wann wir den Hund abgeben sollten. Er hätte ja nichts gegen Hunde, er hat ja selber welche aber sein Haus seine Regeln. Heute kam ein Brief, das in unserem Mietvertrag stünde wir dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters einen Hund, da bei Hunden mit Störungen/Belästigungen zu rechnen sei und dieser nicht seine Zustimmung ausspricht.

Wir haben bis mitte nächster Woche Zeit ( 27.10) um unseren Hund abzugeben.

Wir planen sowieso Anfang nächsten Jahres (nach 11 Jahren wohlbemerkt) umzuziehen, da es mehrere vorfälle mit dem neuen Vermieter gab die nicht nur uns sondern auch andere Mieter betreffen und wir beschossen haben, dass das für uns nicht tragbar ist.

Kann er uns einfach so dazu zwingen den Hund abzugeben? Vor allem innerhalb von 10 Tagen!?! Könnte er uns einfach fristlos Kündigen wenn der Hund bis nächste Woche nicht weg ist, selbst wenn die reguläre Kündigungsfrist bei 12 Monaten liegt?

Tut mir leid aber ich bin gerade ein bisschen panisch wenn ich daran denke wie sehr uns der kleine ans Herz gewachsen ist.

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