neuen Garten gepachtet, kurz danach Sturmschäden durch Bäume. Wer haftet?


07.10.2021, 13:09

kann er da irgendwie den Verpächter zur Rechenschaft ziehen oder wie ist da die Rechtslage?

3 Antworten

Wenn die Bäume vor dem Sturm in Ordnung waren (nicht angefault, einsturzgefährdet, ...) und ein starker Sturm die Schäden verursacht hat, dann wird er als Pächter wohl nicht haften. Auch der Eigentümer haftet wohl nicht. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass bei einem Sturm ein Baum umfallen und bei Nachbarn einen Schaden verursachen können. Da haben die Nachbarn Pech gehabt.

Das heißt, Dein Freund haftet für die Schäden wohl nicht.


Danny424 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 11:51

Ok aber kann er dann auch den verpächter heran ziehen für eventuell entstandene Kosten? Weil es wirklich alles innerhalb von ein paar Tagen passiert is. Er hat sich den Garten kurz angeschaut ihn paar Tage später gepachtet und ich glaub 2 tage danach kam der Sturm.

AndiRat  09.10.2021, 09:44
@Danny424

Dasselbe gilt auch im Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Pächter: Wenn der Grundstückseigentümer (Verpächter), dem die Bäume gehören, seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, dann haftet er weder gegenüber einem Nachbarn noch gegenüber dem Pächter, wenn ein ungewöhnlicher Sturm Schäden anrichtet. Dann hat er nämlich auch nicht gegen seine Sorgfaltspflichten aus dem Pachtvertrag verstoßen. Er würde nur haften, wenn er es z.B. versäumt hätte, alte Bäume zu entfernen, die keine ausreichende Standfähigkeit mehr haben, weil sie mosch geworden sind, oder zu hoch gewachsen sind. Denn dann hätte der Verpächter gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen.

Wer das Grundstück pachtet, übernimmt damit auch die Verantwortung für alle Risiken und Pflichten, die daraus resultieren.

Irgendwo hast Du in Deiner Frage den Pächter (der etwas pachtet) mit dem Eigentümer (der das Grundstück verpachtet) verwechselt.

Und was kann der Verpächter für den Sturm? Ob der Sturm jetzt zwei Tage oder zwei Jahre nach Vertragsbeginn war, ist doch vollkommen egal. Entscheidend ist, ob das Verhalten des Verpächters dafür (mit)ursächlich war, dass die Bäume umgefallen ist. Dergleichen kann man deiner Frage bislang nicht entnehmen.

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