Nebenverdienst durch Kunst - Steuer?
Hallo! Mein Mann möchte in Zukunft kreativ neben seinem Hauptberuf Hobbymäßig wieder tätig werden durch Malerei und ggf auch Bilder als freiberuflicher Künstler verkaufen. Dazu habe ich steuerrechtlich eine Frage.
Beispiel:
Angenommen mein Mann würde für 800€ Farben, Leinwände, Pinsel etc. kaufen und würde nun Bilder im Wert von 1000€ in einem Jahr verkaufen. Dann wäre er doch unter der 600€ Freigrenze, da sein Gewinn ja nur 200€ beträgt. Müssten oder sollten wir das dennoch in der Steuererklärung angegeben?
Im Netz fand ich dies:
"Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern."
Der Gewinn wäre wie in meinem Beispiel bereits gesagt in dem Jahr X 200€ und somit Steuerfrei, richtig? Theoretisch stehen dann ja zuhause noch fertige Bilder, aber die werden ja nicht berücksichtigt, da nicht verkauft. Sollte er in Jahr Y nur 300€ Ausgaben haben für Farbe und Co. Allerdings für 1000€ Bilder verkaufen, dann wäre er bei einem Gewinn von 700€ und es muss dementsprechend angegeben werden.
Ist das alles soweit richtig von mir verstanden? Gerade bei der Steuer will man ja keinen Fehler machen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)
2 Antworten
Im Netz fand ich
Besser wäre es, im Gesetz nachzusehen statt in einem "Netz".
Im ersten Fall wäre (isoliert betrachtet) der Gewinn nicht zu versteuern, weil der kleiner ist als 410 Euro.
Mit privaten Veräußerungsgeschäften oder mit sonstigen Einkünften hat das nichts zu tun, da es eine künstlerische Tätigkeit ist.
Also demnach bräuchte ich es nicht in die Steuererklärung reinschreiben? Oder sollte ich es der Vollständigkeit wegen - da ja was verkauft wurde auflisten?
Was ich dabei nur nicht ganz verstehe. Die Ausgaben z.b 800€ beziehen sich ja nicht nur auf 1 oder 2 Bilder, welche man verkaufen würde, sondern man könnte ja theoretisch 20 Bilder davon malen. Würde dann ja dennoch die 800€ in Jahr X als Ausgabe sehen, obwohl ich nur angenommen 4 verkaufen würde, für 1000€
Im Zweifel würde ich sowieso nochmal einen Steuerberater aufsuchen, würde nur gerne wissen, ob ich das Prinzip verstanden habe.
Vielen Dank!
Also demnach bräuchte ich es nicht in die Steuererklärung reinschreiben?
Wo steht das?
Die Antwort von @onnOVier245 ist lediglich perfekt, weil er schriebt, wie es zu versteuern ist, nämlich als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weil ein Künstler eine selbständige Tätigkeit ausübt und kein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG macht.
Also Einnahmen aus Bilderverkauf, abzüglich Kosten 800,- Euro für Material, eventuell noch andere Kosten (Webseite, Telefon, Ausstellung, Fahrten zu Galeristen, Versandkosten für die Bilder usw).
Der Gewinn ist dann unter 410,- Euro und damit steuerfrei.
aber eine Erklärung ist nötig, weil das Finanzamt keine Hellseher beschäftigt und ohne Erklärung mit Anlage EÜR nicht wissen kann, wie gering der Gewinn ist.
Sind nicht Einnahmen aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten bis 3.000,-€ p.a. steuerfrei (Par. 3 Nr. 26 EStG)?
Allerdings dann Einnahmen und also nicht nur Einkünfte/Gewinn.
Einfach mal zum zuständigen Finanzamt gehen, ein Nümmerchen ziehen und in der dortigen Sprechstunde sein Anliegen vortragen.
Genauso ist es.