Nebenverdienst durch Kunst - Steuer?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt
Im Netz fand ich

Besser wäre es, im Gesetz nachzusehen statt in einem "Netz".

Im ersten Fall wäre (isoliert betrachtet) der Gewinn nicht zu versteuern, weil der kleiner ist als 410 Euro.

Mit privaten Veräußerungsgeschäften oder mit sonstigen Einkünften hat das nichts zu tun, da es eine künstlerische Tätigkeit ist.


wfwbinder  20.04.2022, 07:29

Genauso ist es.

Milaru 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 07:48
@wfwbinder

Also demnach bräuchte ich es nicht in die Steuererklärung reinschreiben? Oder sollte ich es der Vollständigkeit wegen - da ja was verkauft wurde auflisten?

Was ich dabei nur nicht ganz verstehe. Die Ausgaben z.b 800€ beziehen sich ja nicht nur auf 1 oder 2 Bilder, welche man verkaufen würde, sondern man könnte ja theoretisch 20 Bilder davon malen. Würde dann ja dennoch die 800€ in Jahr X als Ausgabe sehen, obwohl ich nur angenommen 4 verkaufen würde, für 1000€

Im Zweifel würde ich sowieso nochmal einen Steuerberater aufsuchen, würde nur gerne wissen, ob ich das Prinzip verstanden habe.

Vielen Dank!

wfwbinder  20.04.2022, 09:00
@Milaru
Also demnach bräuchte ich es nicht in die Steuererklärung reinschreiben?

Wo steht das?

Die Antwort von @onnOVier245 ist lediglich perfekt, weil er schriebt, wie es zu versteuern ist, nämlich als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weil ein Künstler eine selbständige Tätigkeit ausübt und kein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG macht.

Also Einnahmen aus Bilderverkauf, abzüglich Kosten 800,- Euro für Material, eventuell noch andere Kosten (Webseite, Telefon, Ausstellung, Fahrten zu Galeristen, Versandkosten für die Bilder usw).

Der Gewinn ist dann unter 410,- Euro und damit steuerfrei.

aber eine Erklärung ist nötig, weil das Finanzamt keine Hellseher beschäftigt und ohne Erklärung mit Anlage EÜR nicht wissen kann, wie gering der Gewinn ist.

Milaru 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 12:01
@wfwbinder

Perfekt danke! 👍🏻 Das hat mir weitergeholfen

Andri123  20.04.2022, 08:57

Sind nicht Einnahmen aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten bis 3.000,-€ p.a. steuerfrei (Par. 3 Nr. 26 EStG)?

Allerdings dann Einnahmen und also nicht nur Einkünfte/Gewinn.

Andri123  20.04.2022, 09:13
@Andri123

Ach sorry, es fehlt wohl der gemeinnützige Dienstherr.

Einfach mal zum zuständigen Finanzamt gehen, ein Nümmerchen ziehen und in der dortigen Sprechstunde sein Anliegen vortragen.