Cashback-Aktion für Kunden als Betriebsausgabe?
Hallo,
ich bin derzeit als Versicherungsvermittler (nach Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG und EÜR) tätig und bin nebenbei in einem Affiliate-Netzwerk registriert.
Jetzt ist es so, dass ich meinen Kunden gern Produkte aus dem Affiliate-Netzwerk vermitteln und die Kunden am Gewinn beteiligen möchte.
Beispiel: Ich erhalte als Affiliatepartner 250€ für die Vermittlung eines Neukunden bei Bank XY mit einer Mindesteinlage von 200€
Ich gebe dem Kunden 200€ als "Cashback".
Wie würde ich das versteuern? Im Prinzip ist das ja eine "normale" Betriebsausgabe, richtig? Muss ich den Kunden darauf hinweisen, dass er die von mir erhaltenen 200€ versteuern muss?
Viele Grüße
Ja, ich weiß, dass es ein Provisionsweitergabeverbot gibt, allerdings scheint das ja nur Versicherungsverträge zu betreffen. Da möchte ich das auch nicht machen :)
Auch schließen viele Affiliate-Anbieter das aus. Ich meine natürlich nur Aktionen, wo ein Cashback an den Kunden nicht explizit ausgeschlossen wurde.
1 Antwort
Es reicht, wenn Du auf der Quittung vermerkst, dass eine etwaige Versteuerung der Empfänger zu sorgen hat. Die meisten wird es ohnehin nicht betreffen.
Was mich aber viel mehr interessiert, warum bist Du Kleinunternehmer?
Die Umsätze als Versicherungsvermittler sind ohnehin umsatzsteuerfrei. Wenn u aber mal Umsätze machen solltest, die der Umsatzsteuer unterliegen, dann könntest Du anteilige Vorsteuer geltend machen.
Auch Leute, die kein Kleinunternehmer sind, machen eine EÜR. die umsatzsteuerliche Regelbesteuerung hat nichts mit Bilanzierungspflicht zu tun.
Hallo, danke für die Antwort. Ich bin Kleinunternehmer, da ich die Tätigkeit derzeit als Nebenerwerb durchführe und noch unter den 17500€ im Jahr liege. Ich hatte das so verstanden, dass die Buchführung deutlich komplizierter ist (so mache ich ja nur eine EÜR)