Cashback-Aktion für Kunden als Betriebsausgabe?


15.04.2020, 16:54

Ja, ich weiß, dass es ein Provisionsweitergabeverbot gibt, allerdings scheint das ja nur Versicherungsverträge zu betreffen. Da möchte ich das auch nicht machen :)

Auch schließen viele Affiliate-Anbieter das aus. Ich meine natürlich nur Aktionen, wo ein Cashback an den Kunden nicht explizit ausgeschlossen wurde.

1 Antwort

Es reicht, wenn Du auf der Quittung vermerkst, dass eine etwaige Versteuerung der Empfänger zu sorgen hat. Die meisten wird es ohnehin nicht betreffen.

Was mich aber viel mehr interessiert, warum bist Du Kleinunternehmer?

Die Umsätze als Versicherungsvermittler sind ohnehin umsatzsteuerfrei. Wenn u aber mal Umsätze machen solltest, die der Umsatzsteuer unterliegen, dann könntest Du anteilige Vorsteuer geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

InsuranceGuy 
Beitragsersteller
 16.04.2020, 09:16

Hallo, danke für die Antwort. Ich bin Kleinunternehmer, da ich die Tätigkeit derzeit als Nebenerwerb durchführe und noch unter den 17500€ im Jahr liege. Ich hatte das so verstanden, dass die Buchführung deutlich komplizierter ist (so mache ich ja nur eine EÜR)

wfwbinder  16.04.2020, 12:06
@InsuranceGuy

Auch Leute, die kein Kleinunternehmer sind, machen eine EÜR. die umsatzsteuerliche Regelbesteuerung hat nichts mit Bilanzierungspflicht zu tun.