Lehrauftrag mit Arbeitslosengeld?

2 Antworten

Denke nicht, dass du dann ALG I bekommst. 

Nach meinen Informationen bekommst Du für die genannte Zeit kein ALG, jedoch unterbricht dieser Zeitraum die Bezugsdauer, so dass sie nicht am bisherigen Termin endet, sondern 35 Tage später.


thanis71 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 17:59

Bekomme ich kein ALG, selbst wenn die Grenze von 15St/Woche nicht uberschritten wird?

Mikkey  17.05.2016, 18:08
@thanis71

So ist es. Fakt ist, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehst.

Außerdem gibt es eine sehr niedrige Freigrenze, ausgenommen sind Nebenjobs, die man bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt hat.

Nebenbei: bei 64 UE in 5 Wochen erreichst Du die 15 Stunden/Woche locker (UE=1,5 Stunden?) Außerdem erfordert diese Tätigkeit eine Vorbereitung.

thanis71 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 18:26
@Mikkey

UE = Unterrichteinheit Jede Einheit ist 60 Minuten. Ich unterrichte viermal pro Woche von 8:45 bis 12:00 (mit 15 Min. Pause in der Mitte). In Mai handelt es sich um 27 Stunden (9 diese Woche, 12 die nächste Woche, 6 die letzte zwei Tage Mai). Eine Überschreitung der 15 Stunden/Woche Grenze findet nicht statt. Sollte auch die Vorbereitung der Unterrichtstunden berechnet werden, dann stellt sich ALG Anspruch in Frage.

Danke für Deine/Ihre Hilfe