Lehrauftrag mit Arbeitslosengeld?
Aktuell bekomme ich AG1 in Höhe von ca. € 1077 mon. Ab 17.05.2016 bis 21.06.2016 habe ich einen Lehrauftrag als freier Mitarbeiter bei VHS. Es geht um 64UE (insgesamt €1728 Brutto). Darf ich das AG1 noch behalten (natürlich mit einer Verringerung der entsprechenden Einkomme)? Und wie viel Geld wird mir abgezogen. Vielen Dank
Francesco
2 Antworten
Denke nicht, dass du dann ALG I bekommst.
Nach meinen Informationen bekommst Du für die genannte Zeit kein ALG, jedoch unterbricht dieser Zeitraum die Bezugsdauer, so dass sie nicht am bisherigen Termin endet, sondern 35 Tage später.
So ist es. Fakt ist, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehst.
Außerdem gibt es eine sehr niedrige Freigrenze, ausgenommen sind Nebenjobs, die man bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt hat.
Nebenbei: bei 64 UE in 5 Wochen erreichst Du die 15 Stunden/Woche locker (UE=1,5 Stunden?) Außerdem erfordert diese Tätigkeit eine Vorbereitung.
UE = Unterrichteinheit Jede Einheit ist 60 Minuten. Ich unterrichte viermal pro Woche von 8:45 bis 12:00 (mit 15 Min. Pause in der Mitte). In Mai handelt es sich um 27 Stunden (9 diese Woche, 12 die nächste Woche, 6 die letzte zwei Tage Mai). Eine Überschreitung der 15 Stunden/Woche Grenze findet nicht statt. Sollte auch die Vorbereitung der Unterrichtstunden berechnet werden, dann stellt sich ALG Anspruch in Frage.
Danke für Deine/Ihre Hilfe
Bekomme ich kein ALG, selbst wenn die Grenze von 15St/Woche nicht uberschritten wird?