Wird eine Auszahlung aus einer Pensionskasse auf das ALG angerechnet?
Ich bin nach einem Schlaganfall nicht mehr arbeitsfähig und arbeitslos gemeldet. Laut Arbeitsamt bin ich nicht mehr vermittelbar und nicht arbeitslos im Sinne der §§ 137,138 Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Wenn ich meine Pensionskasse in die ich und der AG eingezahlt haben auszahlen lasse wird das Geld auf mein Arbeitslosengeld angerechnet?
MfG Dieter Schlüter
2 Antworten
Hast Du einen Antrag auf EM-Rente gestellt? Ansonsten würde ich an dieser Pensionskasse im Moment nicht rühren.
Hallo, wenn Du nicht mehr arbeitsfähig bist, dürftest Du weder ALG 1 noch ALG 2 bekommen, sondern Sozialgeld (früher Sozialhilfe).
Darauf würde die Auszahlung angerechnet, aber vermutlich kommst Du da gar nicht ran. Und das ist auch gut so, denn Du würdest ein Loch mit der Altersversorgung stopfen. Keine gute Idee.
Viel Geld
Barmer
Ich bin beim Arbeitsamt gemeldet und bekomme von da auch Geld
Habe ein Schreiben bekommen nach ärztlicher Untersuchung das ich weniger als 15 Std. in der Woche arbeiten kann und darum nicht mehr vermittelbar bin.