Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?

2 Antworten

Du hast leider einen Fehler in der Betrachtung.

Nur weil Feiertags- und Nachtzuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei sind, werden sie nicht gleich als "brutto für netto" gesondert gezahlt, sondern sie gehören zum Brutto, nur das eben die Abzüge vom Brutto ohne Zuchläge berechne werden.

Aber beim Bafög dürfte nur das angerechnet werden, was Du auch verfügbar hast, also der Auszahlungsbetrag, allerdings inkl der Zuschläge.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andre812 
Beitragsersteller
 19.01.2024, 12:08

Oh, vielen Dank. Mir erscheinen die Begrifflichkeiten irreführend.

Also wird bei BAföG nicht auf den Bruttolohn geschaut, sondern auf den Auszahlungsbetrag, der am Ende des Lohnzettels steht, obwohl im Antrag von "Brutto" die Rede ist.

Wenn das so ist, helfen mir sogar meine Zuschläge finanziell nicht weiter...

Vielen Dank für deine Erklärung

Andri123  19.01.2024, 12:38
@Andre812

Ich meine, es werden zunächst die Bruttoeinkünfte genommen, davon werden Werbungskostenpauschale und eine Sozialpauschale abgezogen. Also 579 plus 200 mal 12= 9348, davon 1230 und 21,x Prozent abziehen.

Kann aber auch sein, dass die Sozialpauschale von den Zuschlägen nicht abgezogen wird.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiSraygrOmDAxXA_7sIHUAoDwEQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bafoeg-rechner.de%2FFAQ%2Fanrechnung-einkommen.php&usg=AOvVaw19H_c0tCeWkkmuYRz8s87f&opi=89978449

Andri123  19.01.2024, 13:13
@Andri123

Demnach würden 533,- pro Monat angerechnet werden von 658,-, die Du tatsächlich bekommst. Ohne Gewähr.

Du trägst logischerweise das ein, was dir der Arbeitgeber regelmäßig überweist!

Also ja, den Nettolohn.