Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?
Hallo alle zusammen,
ich habe eben mit einer Dame vom BaföG-Amt gesprochen, die meinen Antrag bearbeitet.
Ich habe sie gefragt, ob bei meinen Einnahmen durch meinen Teilzeitjob ab Bewilligungszeitraum nun mein Brutto- oder Nettolohn zählt, da ich stets was von Bruttoeinahmen lese.
Mein Bruttolohn wird voraussichtlich 579 € monatlich betragen.
Und Netto ist ja das, was vom Bruttolohn nach entsprechenden Abzügen (Lohnsteuer, soz. Versicherungsbeiträge usw.) übrig bleibt, welches tatsächlich auf das Konto überwiesen wird.
D.H. mein Nettolohn beträgt ca 458 €.
Nun bekomme ich aber zu meinem Nettolohn zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, da ich zu diesen Zeiten tätig bin.
Das sind im Monat insgesamt c. 200 €.
Sodass also mein Gesamt-Nettolohn nun 458 € + 200 € = 658 € betragen würde, was mir tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wird.
Das würde mich natürlich erleichtern, da dieser Gesamt-Nettolohn, also mein Auszahlunsgbetrag, höher ist als mein Bruttolohn.
Aber es wird ja nur nach dem Bruttolohn gefragt, weshalb ich hoffe, dass also meine Nacht- und Sonntagszuschläge nicht mit dem BAföG verrechnet werden.
Und genau diese fragte ich die BAföG-Dame. Sie erklärte wiederum, dass neben dem Bruttolohn auch alle anderen Einkünfte, so eben auch meine Zuschläge, mit dem BAföG verrechnet werden.
Genau diese verunsichert mich, weil dies widersprüchlich auf mich wirkt. Wird nun auf den Bruttolohn oder auf den Nettolohn geschaut. Was stimmt denn nun? Andere Einkünfte als mein Gehalt habe ich nicht.
Ich bedanke mich für euren Rat.
Lieben Gruß
André
2 Antworten
Du hast leider einen Fehler in der Betrachtung.
Nur weil Feiertags- und Nachtzuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei sind, werden sie nicht gleich als "brutto für netto" gesondert gezahlt, sondern sie gehören zum Brutto, nur das eben die Abzüge vom Brutto ohne Zuchläge berechne werden.
Aber beim Bafög dürfte nur das angerechnet werden, was Du auch verfügbar hast, also der Auszahlungsbetrag, allerdings inkl der Zuschläge.
Ich meine, es werden zunächst die Bruttoeinkünfte genommen, davon werden Werbungskostenpauschale und eine Sozialpauschale abgezogen. Also 579 plus 200 mal 12= 9348, davon 1230 und 21,x Prozent abziehen.
Kann aber auch sein, dass die Sozialpauschale von den Zuschlägen nicht abgezogen wird.
Du trägst logischerweise das ein, was dir der Arbeitgeber regelmäßig überweist!
Also ja, den Nettolohn.
Oh, vielen Dank. Mir erscheinen die Begrifflichkeiten irreführend.
Also wird bei BAföG nicht auf den Bruttolohn geschaut, sondern auf den Auszahlungsbetrag, der am Ende des Lohnzettels steht, obwohl im Antrag von "Brutto" die Rede ist.
Wenn das so ist, helfen mir sogar meine Zuschläge finanziell nicht weiter...
Vielen Dank für deine Erklärung