Erotik-Telefonie - freiberufliche Tätigkeit, so daß Gewerbeanmeldung entfallen kann?

1 Antwort

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Entweder (wie der Querkopf es vorschlug) irgendeinen nichtssagenden Gewerbezweig angeben oder die Anmeldung einfach weglassen.

Für letzteres sieht die Gewerbeordnung zwar Bußgelder bis 1.000 Euro vor, aber ich hab noch nie davon gehört, dass ein Bußgeld festgesetzt wurde. Gerade bei einer kleineren Gemeinde, ist der Aufwand meist höher als nötig. Dort lässt man meist die Anmeldung nachholen, kassiert die 30 Euro dafür und datiert das Ding notfalls noch zurück. Und wenn es so weit ist, dann kann man immer noch irgendwas Kryptisches angeben.


Nachtigall 
Beitragsersteller
 19.11.2011, 03:25

Danke für den Tipp Meandor, aber ist es wirklich ein Gewerbe, am Ende quatscht sie doch nur am Telefon....Steuerberater reden doch auch und sind Freiberufler.....

Helge001  11.04.2012, 17:31
@Nachtigall

Der Vergleich zum Steuerberater hinkt aber gewaltig gegenüber so einer telefonischen Erotiktusse.