Erotik-Telefonie - freiberufliche Tätigkeit, so daß Gewerbeanmeldung entfallen kann?
Könnte die Erotik-Telefonie nicht als freiberufliche Tätigkeit gelten, damit meine Bekannte keine Gewerbeanmeldung machen muß? Hintergrund ist der, sie kommt aus einer kleinen Stadt, wo jeder jeden kennt, sogar die Leute vom Amt kennt man. Und es wäre ihr sehr peinlich auf dem Gewerbeamt eine Anmeldung mit diesem "Thema" vorzulegen. Habt Ihr nen Rat?
1 Antwort
Entweder (wie der Querkopf es vorschlug) irgendeinen nichtssagenden Gewerbezweig angeben oder die Anmeldung einfach weglassen.
Für letzteres sieht die Gewerbeordnung zwar Bußgelder bis 1.000 Euro vor, aber ich hab noch nie davon gehört, dass ein Bußgeld festgesetzt wurde. Gerade bei einer kleineren Gemeinde, ist der Aufwand meist höher als nötig. Dort lässt man meist die Anmeldung nachholen, kassiert die 30 Euro dafür und datiert das Ding notfalls noch zurück. Und wenn es so weit ist, dann kann man immer noch irgendwas Kryptisches angeben.
Bzgl. Erotiktelefonie fällt mir gerade da noch etwas interessantes ein. Unter https://visitxgutscheincodes.wordpress.com/ gibt es hilfreiche Gutscheine und Bonusse. Vielleicht schaut ihr dort mal hin.
Der Vergleich zum Steuerberater hinkt aber gewaltig gegenüber so einer telefonischen Erotiktusse.
Danke für den Tipp Meandor, aber ist es wirklich ein Gewerbe, am Ende quatscht sie doch nur am Telefon....Steuerberater reden doch auch und sind Freiberufler.....