Mischwohngebiet (privat und gewerbliche Wohnfläche)

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In jedem Fall müssen Sie dem Vermieter vorher erklären, wie die Wohnung genutzt werden soll. Für was soll denn die Fläche genutzt werden?

Mietrechtlich gibt es einige Unterschiede zwischen Wohn- und Gewerbemietverträgen und den sich daraus abzuleitenden Ansprüchen.

Nutzen Sie eine Wohnung, für die Sie einen Wohnraummietvertrag haben, gewerblich, so kann dies zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Das hängt sicher für einen Vermieter von der Art des Gewerbes ab, das man dort betreibt. Nutzt man eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung z.B.nur als Lagerraum für seinen Gewerbebetrieb, dürfte dem Vermieter dies vermutlich egal sein, solange Sie Ihren mietvertraglichen Pflichten nachkommen. Aber es gibt durchaus berechtigte Vorbehalte gegen einen gewerblichen Betrieb in einer Wohnung, die in einem reinen Mietshaus liegt. Das hat nichts mit dem Mischgebiet drum herum zu tun.

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Du wirfst da munter Fragen des Bauplanungsrechts, des Bauordnungsrechts und des Mietrechts durcheinander obwohl die nichts miteinander zu tun haben. Welche Art von Nutzung in einem Gebäude zulässig ist, ist eine Frage der Baugenehmigung. Eine Genehmigung als Wohnhaus schließt andere Nutzungen aus, ganz gleich, in welchem Gebiet das Haus belegen ist. Welche Art der Nutzung für den Mieter zulässig ist, ist wiederum eine Frage des Mietvertrags. Wer einen Wohnraummietvertrag abgeschlossen hat und dann gewerblich nutzt, riskiert die fristlose Kündigung.


Carmita 
Beitragsersteller
 22.09.2012, 11:01

Wusste nicht, dass es so kompliziert ist...