Hallo, Ich, 18 und Schüler möchte mir als freiberuflicher Übersetzer auf Upwork arbeiten, brauche dafür eine UmSt IdNr? Muss ich dann Kleingewerbe anmelden?
3 Antworten
Ich bin geringfügig anderer Ansicht als @correct und @topbaugutachter.
1. Du solltest die Chance nutzen einen Kollegen von mir aufzusuchen udn ein Informationsgespräch zu führen (ist normalerweise kostenlos, vorher fragen).
2. Du meldest Dich mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt an. Die Tätigkeit der Übersetzer ist "freier Beruf." Gewerbe nur, wenn ein Übersetzungsbüro von einer Person ohne Fremdsprachenkenntnissen geleitet wird.
3. Da die Hauptaufträge aus dem Ausland kommen werden ist eine Option zur Regelbesteuerung zu empfehlen, weil für die Umsätze keine Umsatzsteuer anfallen wird, aber Vorsteuerabzug besteht.
4. Bei der Gelegenheit auch eine USt-ID beantragen. Macht sich im Impressum der Webseite gut, statt der Steuernummer.
Nach meinen Erfahrungen prüft kein Finanzbeamter, bei einem Gewinn von bis zu 20.000,- Euro, der in einer Anlage "S" auftaucht, ob ein Gewerbe vorliegen könnte (mit Rechtsstreit, weil nicht einheitlich in der Literatur behandelt), wenn der Gewinn ordnungsgemäß ermittelt und erklärt wurde. Man spart einfach die sinnlose Gewerbesteuererklärung.
Bei Finanzamt anmelden muss er sich, weil die Plattformen wie UpWork, oder vergleichbar nur Leute aufnehmen, die eine Registrierung beim Finanzamt nachweisen können.
Und wie weist man eine "Registrierung" beim Finanzamt nach?
Übrigens - es wird geprüft - nur merkt das draussen keiner.
Was will denn eine Amerikanische Firma mit einer deutschen Usst ID. Damit können die nix anfangen.
Du solltest dich nicht selbständig machen ohne die Grundlagen zu erlernen.
Diese Nummer braucht man, wenn man mit Umsatzsteuer arbeitet.
Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden, weil es sowas nicht gibt.
Ein Gewerbe musst Du anmelden, weil Du kein Freiberufler bist.
nein braucht kein stehendes Gewerbe anmelden. Ist Subunternehmer im Sinne §55b Abs. 1 GweO. Er begibt sich ja in den Geschäftsbereich eines anderen Unternehmens und wird als Gehilfe tätig.
Es ist ja ein Reisegewerbe, wenn man sich in den Geschäftsbereich eines Unternehmens begibt. Das geht auch online. Als Subunternehmer muss man kein stehende Gewerbe anmelden. Er hat weder einen Laden noch tritt er am Markt offen auf.
Übersetzer ist m.E. nur dann ein freier Beruf, wenn er ein Diplom o.ä. vorweisen kann. Das glaube ich hier nicht.
Eine Anmeldung beim Finanzamt würde sich erübrigen, wenn er nicht ohnehin ein Gewerbe anzumelden hätte.
Die Angabe von Gewinn/Verlust in der Steuererklärung genügt.