Muss mein Vermieter gegen Mäuse was machen? Kann man da Mietminderung machen oder?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die Ungezieferbekämpfung bzw. deren beauftragung ist dein Vermieter zuständig. Jedoch können die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden. Für eine Mietminderung müsste dein Wohnwert gemindert sein. D. h. wenn du einen Kellerraum hast und dort die Gefahr besteht, dass die Mäuse dir entgegenlaufen. Die Minderung wird in solchen Fällen jedoch voraussichtlich sehr gering ausfallen (vielleicht 5%). Sind sie in der Wohnung dürfte die Minderungsmöglichkeit schon etwas höher liegen (je nach Belastung ca. 10%). Du musst jedoch deinem Vermieter vorerst eine angemessene Frist setzen und die Mietminderung ankündigen. Wird der Vermieter nicht tätig, dann kann hiernach ggf. eine Mietminderung erfolgen.

Also zunächst mal zur Ungezieferplage im allgemeinen: Man schätzt, dass die Zahl der "größeren Brüder" der Maus, nämlich der Ratte genauso groß ist wie die Zahl der menschlichen Einwohner unserer Städte ist. Für Mäuse wird wohl ähnliches gelten. Wie könnte denn da eine Aufklärungspflicht bestehen? Bist Du noch nie morgens wachen Auges in die Stadt gefahren und hast die plattgewalzten Nager auf der Straße gesehen? Passiert mir ständig und ich wohne nicht in der Wallachei, sondern in der schönsten Stadt der Welt.

Auklärungspflicht besteht m.E. nicht. Aber dennoch ist der Vermieter verpflichtet, dagegen was zu unternehmen. Setz ihm schriftlich eine Frist dazu. Wenn er nicht reagiert, dann droh Mietminderung an. Auch dazu hast Du das Recht.

Eine recht interessante Frage schließt sich da aber anschließend an: Wer bezahlt den Spaß? Da sind die Meinungen in der Rechtsprechung sehr geteilt. Es kann sein, dass der Posten "Ungezieferbekämpfung" auf Deiner NK-Abrechnung für 2012 auftaucht. Dann kannst Du uns im nächsten Jahr danach fragen, ob Du das zahlen mußt.