Muß man der Risikolebensversicherung sagen, wenn man Motorrad kauft wg. erhöhtem Risiko?
Mein Freund hat nun ein Motorrad- er möchte gern wissen, ob er das der Risikolebensversicherung mitteillen muß falls er tödlich verunglückt, greift die Versicherung sonst evtl nicht?
4 Antworten
Wenn bei Antragsstellung noch kein Motorrad vorhanden war, braucht er es nicht mehr zu melden. Würde man nach Vertragsabschluß fettleibig, müsste man das auch nicht mehr melden. Gibt man bei Vertragsabschluß an , Motorrad zu fahren, kann de Beitrag schon mal ca. 50 Euro mehr ausmachen pro Jahr
Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich würde mich unbedingt bei der Versicherung erkundigen damit es nicht später zu Problemen kommt.
Wenn er die Gefahrerhöhung melden muss, ist das in den Versicherungsbedingungen geregelt. Da müsst Ihr mal reinschauen. Meines Wissens ist das nicht zu melden. Falls Ihr unsicher seid, einfach beim Versicherer nachfragen.
Es besteht keine Pflicht, dass man das der bestehenden Versicherung melden muss. Allerdings würde ich dennoch in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder einmal bei der Versicherung nachfragen, dann ist man auf der sicheren Seite.