Ja, da gibt es ein neues Urteil dazu, dass der Stromanbieter zur Auszahlung verpflichtet ist. Es spielt dann auch keine Rolle, ob es in den AGB anders steht. Es ist ja dein Geld und du bist nicht verpflichtet, es für mehrere Monate beim Stromanbieter zu deponieren.

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Es besteht keine Pflicht, dass man das der bestehenden Versicherung melden muss. Allerdings würde ich dennoch in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder einmal bei der Versicherung nachfragen, dann ist man auf der sicheren Seite.

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Sie sollte den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Deine Informationen sind eigentlich richtig. Aber auch dann haben die Versicherungen oft einen Teil des Schadens übernommen. Nun gibt es aber ein neues Urteil, bei dem die Richter gesagt haben, dass das Ausweichen der Schadenminderung dienen sollte und die Versicherung musste zahlen.

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Das Geld aus dem Wohn-Riester kann nur für eine Immobilie verwendet werden, in der man selbst wohnen möchte. Bei allem anderen muss man die Förderung zurückzahlen. Das ist aber noch nicht alles. Durch die Riesterförderung bekommt man auch einen Steuervorteil, da man die Sparraten als Sonderausgaben absetzen kann. Auch diesen Steuervorteil muss man zurückzahlen. Es wird also ziemlich teuer.

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Sachwerte wie Tank- oder Büchergutscheine sind steuerfrei. Wenn sie eine Grenze von monatlich 44 Euro nicht überschreiten, müssen die Tankgutscheine nirgends aufgeführt werden.

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Der Vermieter darf natürlich danach fragen, ob man noch Mietschulden hat. Das kann man vom Standpunkt des Vermieters auch verstehen, da es für Vermieter wichtig ist, dass sie ihre Miete jeden Monat bekommen. Sie dürfen also fragen, ob man Schulden hat und sogar den Namen des alten Vermieters erfragen, um sich selbst zu vergewissern. Auch eine Selbstauskunft der Schufa darf rein rechtlich verlangt werden. Wenn man eine Wohnung wirklich haben will und nichts zu verbergen hat, sollte die Informationen preisgeben. Ist die Wohnung ohnehin nicht der Renner, würde ich mir lieber etwas anderes suchen.

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