Rein rechtlich hat der Vermieter bei zweimaligem Nicht-Erhalt der Miete das Recht zu kündigen. Man kann halt hoffen, dass der Vermieter verständnisvoll ist und mit sich reden lässt, so wie bei deinem Freund. Er hätte aber auch Pech haben können.
Die Bankdaten würde ich auf keinen Fall angeben, das riecht nach Betrügerei. Außerdem bringt dir das doch nichts, wenn du Waren verkaufst, die du selber nur mit Schwierigkeiten beschaffen kannst. Mach das einfach nicht, dann ersparst du dir schmerzliche Erfahrungen.
Nein, die Entscheidung ist gefallen und sie wird sie wahrscheinlich nicht mehr rückgängig machen können. Beim ersten Beruf kann man wieder zurück in die gesetzliche Versicherung und wenn man dann arbeitslos werden sollte, wird man ohnehin über die Arbeitsagentur krankenversichert und ist ebenfalls in der gesetzlichen Versicherung. nur bei freiberuflichen Tätigkeiten oder Selbständigkeit wird das nochmal eine Rolle spielen.
Für die Erbansprüche braucht man ein gutes Testament, das den Partner berücksichtigt. Dafür sollte man sich aber gute Beratung holen, damit man keine formalen Fehler begeht.
Eine Risikolebensversicherung kann man auch für den Partner als Bezugsberechtigten abschließen.
Vollmachten für den anderen können auch helfen, damit der eine auch ohne den anderen wichtige Dinge bei der Bank oder in Krankheitsfragen entscheiden kann.
Nein, das funktioniert nur bei Finanzprodukten, die keinen Schwankungen unterliegen. Bei Zertifikaten wäre zu viel Freiraum für Spekulationen.
Die Versicherungen berufen sich da sehr gerne auf die Versicherungspflicht. Wenn sie keinen Nachweis haben, dass du woanders versichert bist, versichern sie fleißig weiter und verlangen dafür auch Gebühren. Wenn sie also keinen Nachweis hatten, kann es schon sein, dass du das jetzt noch einmal berappen musst. Aber wende dich damit auch an deinen Versicherungsmakler. Der kennt sich damit aus und hat vielleicht noch eine Idee, was man machen könnte.
Ja, da gibt es ein neues Urteil dazu, dass der Stromanbieter zur Auszahlung verpflichtet ist. Es spielt dann auch keine Rolle, ob es in den AGB anders steht. Es ist ja dein Geld und du bist nicht verpflichtet, es für mehrere Monate beim Stromanbieter zu deponieren.
Solange du in der Wohnung wohnst, musst du gar nichts. Auch wenn der Vermieter mal vorbeikommt und sich die Wohnung ansieht und merkt, dass du nichts renoviert hast, kann er dich eigentlich nicht rausschmeißen. Beim Auszug wird es interessant. Aber wenn die Klauseln unwirksam sind und das sind sie mit starren Fristen, bist du aus dem Schneider.
Ich denke, wenn das einmal genehmigt wurde und der Prozess vorbei ist, ist das auch erledigt und man muss nichts mehr bezahlen. Anders ist es, wenn zwar der Antrag gestellt ist, aber man dann erbt, bevor die Kosten tatsächlich anfallen.
Ja, das müsste man unter den Werbungskosten auch anrechnen können.
Maklerkosten kann man auch absetzen und die gehören ja auch zur Wohnungssuche. Also auf jeden Fall versuchen.
Unter folgendem Link kannst du nachlesen, wann man kindergeldberechtigt ist und wie man Kindergeld beantragt. Dein Fall steht auf Seite 10:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Mit dem Ordnungsamt sollte es keine Probleme geben, wenn man den Sperrmüll am Vorabend auf die Straße stellt.
Es gibt allerdings ein neuer Urteil, bei dem eine Frau Sperrmüll zu früh auf die Straße stellte. Der Sperrmüll fiel um und beschädigte ein Auto. Die Frau musste für den Schaden aufkommen.
Interessante Frage: Es gibt viele Leute, die sehr reich sind und in Länder auswandern, die sogenannte Steuerparadiese sind. D.h. man kann bestimmt einen Ort zum Leben finden, an dem man weniger Steuern zahlt als in Europa. Allerdings gilt auch in anderen Ländern die Frage, wie man sein Geld sicher anlegt und man kann dabei natürlich auch viel Geld verlieren, wenn man nicht mehr in Europa lebt.
Zum Auswandern kann man viele Motive finden, die jeder für sich selbst bewerten muss. Nur das "Geld in Sicherheit bringen" wird da nicht den alleinigen Ausschlag dafür geben.
Es besteht keine Pflicht, dass man das der bestehenden Versicherung melden muss. Allerdings würde ich dennoch in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder einmal bei der Versicherung nachfragen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Ich würde mich an den Insolvenzbetreuer wenden. Der kennt sich damit bestimmt aus und kann dir sagen, was du in diesem Fall am besten machst.
Ja, es gibt immer wieder verschiedene Tester, die Krankenkassen ranken. Aber das geht meist nicht nach Leistungen, sondern Kundenorientierung und Abwicklung usw., da die Leistungen sich ja kaum unterscheiden.
Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse würde ich mir ein paar Leistungen suchen, die dir selbst wichtig sind und dann eine Krankenkasse wählen, die diese Leistungen anbietet. Da muss man ein bisschen suchen, aber das lohnt sich meist auch.
Das ist in Frankreich nicht so einfach. Soweit ich weiß, braucht man für alles, was man dort abschließen oder öffentlich vereinbaren möchte, eine Stromrechnung, die auf den eigenen Namen lautet. Benötigst du denn sicher ein französisches Konto? Denn mit Konten der Deutschen Bank oder der DKB kann man auch im Ausland umsonst Geld abheben.
Bei großen Summen, die sich auf dem Konto ansammeln, kann es sein, dass sich das Konto zur Steuerfalle entwickelt. Zu hohe Einzahlung können als Schenkung angesehen werden. Im Zweifelsfall würde ich mich dabei an einen Steuerberater wenden.
Wahrscheinlich hast du einen Tarifvertrag, der die Anzahl der Stunden regelt und auf den im Arbeitsvertrag verwiesen wird. Frag einfach mal unter den Kollegen oder in der Personalabteilung, wie das bei dir genau geregelt ist.
Das hängt von der Art des Arbeitsvertrages ab, den du mit deinem Arbeitgeber geschlossen hast. Die Probezeit dient dazu, dass sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber kennen lernen und testen, ob sie zueinander passen. Die Kündigungsfrist ist während der Probezeit meist verkürzt und man kann ohne besondere Gründe gekündigt werden. Endet die Probezeit, ohne dass jemand eine Kündigung eingereicht hat, geht man in den normalen Arbeitsvertrag über. Dieser kann sowohl befristet als auch unbefristet sein.