Ja, da gibt es ein neues Urteil dazu, dass der Stromanbieter zur Auszahlung verpflichtet ist. Es spielt dann auch keine Rolle, ob es in den AGB anders steht. Es ist ja dein Geld und du bist nicht verpflichtet, es für mehrere Monate beim Stromanbieter zu deponieren.
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Sie sollte den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Deine Informationen sind eigentlich richtig. Aber auch dann haben die Versicherungen oft einen Teil des Schadens übernommen. Nun gibt es aber ein neues Urteil, bei dem die Richter gesagt haben, dass das Ausweichen der Schadenminderung dienen sollte und die Versicherung musste zahlen.
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