2 Kreditnehmer und RSV?
Wenn ein Kreditnehmer eine Restschuldversicherung bzw. Lebensversicherung hat, dass in Todesfällen oder Arbeitsunfähigkeit greift und eines dieser Fälle Eintritt, muss der zweite Kreditnehmer dann trotz der Versicherung des ersten Kreditnehmers die Raten des Kredits weiterzahlen oder ist er auch durch die Versicherung des ersten Kreditnehmers geschützt?
2 Antworten
Wieso sollte die Versicherung denn greifen, die Restschuld ist doch über den zweiten Darlehensnehmer abgesichert, der ja vollumfänglich persönlich haftet.
Was stünde denn in den AGB der Versicherung?
Urteile o.ä. hab ich nicht gefunden, aber ich glaube das einfach nicht, dass die Versicherung leisten würde, als Laie.
Die Versicherung ist personenbezogen.
Wenn also die Person stirbt, auf welche die Versicherung abeschlossen ist, dann zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe bei Todesfall.
- Ist es eine Restschuldversicherung, dann zahlt sie an die Bank. Falls diese Versicherungsleistung die offene Kreditsumme abdeckt hat der zweite Kreditnehmer natürlich auch keine Schulden mehr. Ansonsten muss er die noch offene Differenzsumme weiter abzahlen.
- Bei einer abgetretenen Lebensversicherung ist es genauso. Fall hier aber die Versicherungsleistung den offenen Kreditsaldo übersteigt, dann bekommt den Rest die Person, welche als Begünstigte für die Lebensversicherung im Vertrag benannt ist.