Muß man Autowerkstatt bezahlen wenn sie Fehler nicht gefunden hat?
Mein Auto gibt von Zeit zu Zeit komische Geräusche ab, die Werkstatt hat heute 3 Stunden gesucht und nix gefunden. Ich denke, hierfür kann dann auch nichts berechnet werden. Oder doch? Der Monteur sagte, er gibt mir heute noch Bescheid, was das kostet und spricht mit dem Chef. Wie siehts rechtlich aus?
3 Antworten
Rechtlich gesehen bist Du verpflichtet, den Arbeitslohn zu zahlen, denn es wurde an Deinem Auto gearbeitet.
Auch wenn der Fehler nicht gefunden wurde, war der Monteur 3 Stunden für Dich im Einsatz und muss bezahlt werden.
Vielleicht hast Du ja Glück und man kommt Dir kulanterweise entgegen, indem man Dir nur einen abgespeckten Betrag berechnet, da Dir nicht geholfen werden konnte.
Ich wünsche viel Glück!
Man schließt mit einer Autowerkstatt einen Werkvertrag und mit dem Wesen eines Werkvertrags ist es an sich unvereinbar, dass ohne Erfolg Werklohn fällig wird.
Das kommt darauf an, wie man den Auftrag formuliert. Wer so deppert ist, die FehlerSUCHE in Auftrag zu geben, der braucht sich nicht zu wundern.
Du bist aber schlecht drauf heute?
Was machst Du denn, wenn Dein Wagen nicht anspringt? Sagst Du dann: "Bitte neuen Motor einbauen" oder vielleicht nur "in Ordnung bringen". Und die Werkstatt sagt dann später: "Wir hatten ja keinen Auftrag zur Fehlersuche, deswegen haben wir einen neuen Motor eingebaut. Der Wagen springt jetzt wieder an."
Ich schließ mich Primus an, ob die 3Stunden wirklich relevant waren spielt eine andere Rolle.
Die Frage, welches Werk denn geschuldet wird, ist aber dennoch offen.
(Sorry, ich denke wie ein Rechtsanwalt.)