Muß ich Vermieter Schaden zahlen, wenn mein Geschirrspüler ausläuft und der Boden nun kaputt ist ?
Mein Geschirrspüler hat die Küche unter Wasser gesetzt, der Parkettboden ist hinüber. Der Vermieter meint,ich muß für die Sanierung aufkommen-aber ich frage mich, ob das so stimmt. Es ist doch nicht mutwillig passiert, daß die Geschirrspülmaschine Wasser ausgelassen hat, Haftpflichtversicherung hab ich nicht.
3 Antworten
Seh das anders als meine Vorredner Wenn das Gerät nicht erkennbar defekt war u. nicht allein gelassen wurde, ist man nicht haftbar zu machen. LG Landau, gibts auch ein Gerichtsurteil, zwar schon etwas älter, aber vorhanden 1S 253/95
Totaler Blödsinn! Es handelt sich um einen typischen Mietsachschaden -- die entstehen auch selten mutwillig!
(Meine Meinung)
Ich will dass du heute noch eine Haftpflichtversicherung abschließt!!
Ich würde dich gar nicht als Mieter akzeptieren, wenn du keine Haftpflicht hättest, wie kurzsichtig und leichtsinnig kann man sein die 5-10,- € im Monat nicht zu investieren.
Stell dir vor du verursachst jemandem völlig unbeabsichtigt einen Schaden durch den dieser Mensch vlt Invalide oder berufsunfähig wird. Dieser würde für den Rest seines Lebens von deinem Geld als Schadenersatz leben. Selbst wenn dieser versichert wäre, würden die Versicherer dich in Regress nehmen.
Was den Schaden angeht so hast dein Geschirrspüler ihn verursacht, du bist haftbar zu machen.
Das ist ein Fall für die Hausrat, eine Haftpflicht solltest Du aber trotzdem so bald wie möglich abschliessen. Wenn Du keine Hausrat hast wirst Du wohl den Schaden aus eigener Tasche regulieren müssen.