Muss Haftpflichtversicherung des Mieters für Schäden durch dessen Besucher aufkommen?
Hatte zu einer Geburtstagspartie zahlreiche Personen (ca. 20) in meiner Wohnung. Am nächsten Tag, nachdem schon alle wieder weg waren, bemerkte ich, dass sicher bei dem Abbrennen von Wunderkerzen mein Parkettboden ziemlich beschädigt worden ist. Ich habe das dem Vermieter gemeldet, der freilich jetzt Schadensersatz von mir will. Aber kann und muss ich das nicht meiner Haftpflichtversicherung melden, mit der sich dann der Vermieter auseinandersetzen muss? Ich weiß ja auch nicht, wer im Einzelnen meiner Gäste den Schaden verursacht hat.
2 Antworten
Das wäre aber notwendig, denn es haftet natürlich der Verursacher.
Deine Haftpflicht wird nciht zahlen, denn die Sache ist Dir zur Nutzung überlassen worden.
Aber das ist ja das Problem, dass du hast, dass du nicht sagen kannst, wer den Schaden im Einzelnen verursacht hat. Daher meine ich schon, dass deine Haftpflichtversicherung hier einspringen muss, freilich auch nur gegen die Zusage deinerseits, dass du den letztendes Verantwortlichen meldest, falls er dich bekannt wird. Es sind deine Besucher, die einen Schaden anrichteten, für den du als Mieter gegenüber deinem Vermieter aufkommen musst. Und dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung. Also die muss meines Erachtens gegenüber dem Vermieter einspringen. Ansonsten rate ich, einen Rechtsanwalt sogleich aufzusuchen.