Muss ich Kleinteile wie Kopfhörer für 10€ abschreiben?
GWG müssen ja selbstständig nutzbar sein, um sofort abgeschrieben werden zu können. Gibt es aber irgendeine Regelung für wirklich günstige bewegliche Wirtschaftsgüter wie z.B. Kopfhörer, die zwar nicht selbstständig nutzbar sind, aber nur 10 € kosten? Oder muss ich selbst diese wirklich über Jahre abschreiben?
2 Antworten
GWG beginnen bei 150,- Euro.
DEine Kopfhörer für 10,- Euro gehe über Betriebsbedarf und sind damit erledigt.
Die 10,- Euro Dinger sind nach 1 Jahr vermutlich sowieso kaputt.
Ich habe noch keinen Finanzbeamten erlebt, der die Posten in der Buchhaltung nach Teilen für 10,-, oder 50,- Euro durchsucht hätte, die er zu irgendeinem Anlagegut zuschlagen könnte.
Stimmt, obwohl ich alle Kugelschreiber länger als 1 Jahr benutze.
Alle Achtung, mein aktuelles Smartphone ist schon 4 Jahre im Dienst.
Aber nicht mit mir, und das ist auch gut so. Ich hasse Telefonieren nämlich wie die Pest.
Ich mache alles andere mit dem Ding, aber fast nicht Telefonieren.
Na rate mal, warum ich sehr selten telefoniere. Ich kann es nämlich auch nicht leiden.
Vielen Dank! Gehe ich dann recht in der Annahme, dass es sich in dem Fall um sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben handelt?
Nein die Kopfhörer musst du nicht abschreiben.
Inzwischen sind wir bei 250 Euro angelangt, siehe § 6 (2a) Satz 1 EStG n.F.
Im Übrigen würde ich auch keinen Kugelschreiber, der 10 Euro kostet, aktivieren. Man würde ja nie fertig mit Anlagevermögen.