Nutzungsdauer (AfA) für optisches Spektrometer?
Hallo,
leider konnte ich in den Afa-Tabellen des Bundesfinanzministeriums die Nutzungsdauer für ein in 2016 angeschafftes Gerät im Wert von ca. 600 Euro nicht finden.
Es handelt sich um ein optisches Spektrometer, mit dem man die unterschiedlichen Farbanteile des zu untersuchenden Lichts messen kann (Lichtspektrum).
Durch googeln bin ich auf folgende, zwei Dokumente gestoßen:
physik.lmu.de/fakultaet/organisation/geschaeftsstelle/merkblaetter/dfg-tabelle.pdf
uni-kiel.de/verw/zv/abteilung4/sg415/download/dfgliste2012
Hier sind Nutzungsdauern von sogenannten DFG-Geräten aufgelistet. Dort finde ich auch einen bzw. mehrere zutreffende Einträge für das Gerät wieder (optisches Spektrometer, Schlüssel 180 bis 189) immer mit 6 Jahren angegeben. Nun stehe ich jedoch vor dem Problem, dass ich nicht weiß, was mit DFG-Geräten überhaupt gemeint ist (google sagt mir auch nichts) und ob diese Nutzungsdauern überhaupt amtlich zulässig sind.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank
2 Antworten
Zur AfA kann ich dir leider nichts Konkretes sagen.
DFG-Geräte: Damit sind wissenschaftliche Geräte gemeint, die die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) in Gerätezentren (Core Facilities) zur Verfügung stellt.
Siehe aiuch hier: http://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/geraetezentren_core_facilities/index.html
Wie schon geschrieben - da bin ich nicht der Profi.
Sofern dein Spektrometer (oder etwas Vergleichbares) in der von dir genannten Liste auftaucht - würde ich von der dort angegebenen Nutzungsdauer ausgehen.
Wird halt auch haarig für das Finanzamt, eine längere Nutzungsdauer, bei einem Anschaffungspreis von 600 €, zu propagieren.
Sehe ich auch so. Schonmal die ja wahrscheinlich auch nicht über mehr Referenzmaterial verfügen dürften. Aber mal schauen, vielleicht meldet sich ja hier noch jemand zu dem Thema. Auf jeden Fall vielen Dank nochmal für dein Feedback
Vermögensgegenstände im Wert zwischen 150 und 1000 EUR werden immer in 5 gleichen Jahresraten abgeschrieben.
Danke Jürgen! Mein Gerät wurde mir weder vom DFG zur Verfügung gestellt noch wird ein solches sehr unwahrscheinlich von dem DFG überhaupt jemandem zur Verfügung gestellt. Ob ich wohl die Nutzungsdauer für mein Gerät dennoch hiervon ableiten könnte?