Nutzungsdauer (AfA) für optisches Spektrometer?

2 Antworten

Zur AfA kann ich dir leider nichts Konkretes sagen.

DFG-Geräte: Damit sind wissenschaftliche Geräte gemeint, die die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) in Gerätezentren (Core Facilities) zur Verfügung stellt.

Siehe aiuch hier: http://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/geraetezentren_core_facilities/index.html


tommytom 
Beitragsersteller
 28.05.2017, 21:58

Danke Jürgen! Mein Gerät wurde mir weder vom DFG zur Verfügung gestellt noch wird ein solches sehr unwahrscheinlich von dem DFG überhaupt jemandem zur Verfügung gestellt. Ob ich wohl die Nutzungsdauer für mein Gerät dennoch hiervon ableiten könnte?

Juergen010  28.05.2017, 22:06
@tommytom

Wie schon geschrieben - da bin ich nicht der Profi.

Sofern dein Spektrometer (oder etwas Vergleichbares) in der von dir genannten Liste auftaucht - würde ich von der dort angegebenen Nutzungsdauer ausgehen.

Wird halt auch haarig für das Finanzamt, eine längere Nutzungsdauer, bei einem Anschaffungspreis von 600 €, zu propagieren.

tommytom 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 00:13
@Juergen010

Sehe ich auch so. Schonmal die ja wahrscheinlich auch nicht über mehr Referenzmaterial verfügen dürften. Aber mal schauen, vielleicht meldet sich ja hier noch jemand zu dem Thema. Auf jeden Fall vielen Dank nochmal für dein Feedback

Vermögensgegenstände im Wert zwischen 150 und 1000 EUR werden immer in 5 gleichen Jahresraten abgeschrieben.