Inventur / GWG - Welche physischen Gegenstände müssen gezählt werden?
Guten Tag, ich suche nunmehr schon seit über 2 Stunden eine Antwort auf meine Frage :-) - Bevor ich mich beim Steuerberater lächerlich mache, wollte ich die Meinung/Fachverstand von Euch gerne hören...
Ich habe seit 2 Jahren eine GmbH - daher bilanzierungspflichtig bzw. inventurpflichtig.
Onlinehandel, wobei zu 98% aller Waren direkt vom Hersteller an den Kunden geliefert werden, daher habe ich so gut wie keine Handelsware bei mir selbst. (Auch der Hersteller hat keine Waren von mir auf Lager - wird immer nur individuell auf Bestellung geliefert wenn bestellt wird).
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Müssen Gegenstände, welche unter GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) fallen, einer Inventur unterzogen werden? (Handelsware)
Oder müssen nur "Gegenstände" welche über den GWG-Wert liegen gezählt werden?
(Da diese ja anteilig abgeschrieben werden und GWG wird ja gleich zu 100% im betreffenden Jahr abgeschrieben)
Ich glaube ich habe einfach einen Gedankenfehler... :-)
Danke für Eure Nachrichten & LG!
1 Antwort
Ja, Gedankenfehler!
Gemeint ist ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung, deren Abschreibung dann, wenn sie unter den Grenzen liegt, nicht auf dei Nutzungsdauer verteilt werden muss.
Für Handelsware gilt das nicht.
Versetze dich in die Lage eines Supermarktes oder eines Modehauses. Auch die machen Inventur.
Ach ja: wenn du den Gedankenfehler hast, solltest du überlegen, ob du sonst weißt, was du tust oder vielleicht doch besser einen Steuerberater beauftragst.