Muss ich eine Rechnung erstellen um Vermittlungsprovision abzurechnen?

2 Antworten

Wenn vertraglich die Provisionen fest vereinbart wurden, nein, wozu auch.

Und Du würdest ja Durch die Gutschriften Belege für Deine eigene Buchhaltung haben.

Je nach Branche/Umsatz bist Du dann aber dennoch selbständig, egal ob Du Rechnungen schreibst oder nicht.

Er kann zumindest auch einfach eine Gutschrift erstellen - der Kooperationspartner wird aber irgendeinen Buchungsbeleg benötigen, er will die Provision doch als Bezriebsausgabe in Abzug bringen.


harry0000679 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 19:14

Danke! Das heißt, im Grunde muss nur ein Beleg für die Ausgabe existieren (die ja auch vertraglich untermauert ist), den sowohl der Kooperationspartner für seine Ausgabe (Buchhaltung) nutzen kann wie auch der Reseller für seine Gutschrift. Eine Rechnung ist in diesem Fall dann nicht von Nöten. Korrekt?