Muss ich eine Rechnung erstellen um Vermittlungsprovision abzurechnen?
Hallo,
wenn ich als Reseller eine Vermittlungsprovision im Rahmen einer B2B erhalte, muss ich diese Provision in Rechnung stellen oder kann der Kooperationspartner das auch ohne Rechnung abrechnen?
Danke
2 Antworten
Wenn vertraglich die Provisionen fest vereinbart wurden, nein, wozu auch.
Und Du würdest ja Durch die Gutschriften Belege für Deine eigene Buchhaltung haben.
Je nach Branche/Umsatz bist Du dann aber dennoch selbständig, egal ob Du Rechnungen schreibst oder nicht.
Er kann zumindest auch einfach eine Gutschrift erstellen - der Kooperationspartner wird aber irgendeinen Buchungsbeleg benötigen, er will die Provision doch als Bezriebsausgabe in Abzug bringen.
Danke! Das heißt, im Grunde muss nur ein Beleg für die Ausgabe existieren (die ja auch vertraglich untermauert ist), den sowohl der Kooperationspartner für seine Ausgabe (Buchhaltung) nutzen kann wie auch der Reseller für seine Gutschrift. Eine Rechnung ist in diesem Fall dann nicht von Nöten. Korrekt?