Muss ich die Miete für die Wohnung meiner Mutter bezahlen?
Hallo,
ich wohne zurzeit in der Wohnung von meiner Mutter. Ich habe eine Wohnung, aber da wohnt meine Tochter, die sehr krank ist und zur Risikogruppe gehört.
Ich bin hier gemeldet, stehe jedoch nicht im Mietvertrag drin und habe keinen Untermietvertrag.
Ende Februar ging meine Mutter ins Heim und es fand kein Mieterwechsel statt. Sie hat die Wohnung gekündigt und die Kündigungsfrist läuft bis Ende Mai. Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung, die bis nächste Woche renoviert wird.
Die Rente meiner Mutter reicht für das Heim nicht aus, das Sozialamt zahlt den Rest und auch die Miete für drei Monate.
Nun hat die Buchhalterin aus dem Heim mir mitgeteilt, dass ich für den Monat Mai die Miete für die Wohnung meiner Mutter übernehmen muss, weil ich hier wohne. Das Sozialamt wird die Miete für die Wohnung meiner Mutter nicht bezahlen, wenn (oder weil??) sie erfahren, dass ich in ihrer Wohnung wohne.
Stimmt denn das? Meine Mutter war ja alleinige Mieterin und damit war doch nur sie verpflichtet die Miete zu zahlen..
Ich kann das nicht bezahlen, wie ich momentan für zwei Wohnungen Miete zahle.
Kann das Sozialamt rechtliche Schritte gegen mich einleiten? Und falls ich für Mai die Miete zahle, dann werde ich auch für März und April auch dazu verpflichtet?
Würde es was ändern, wenn ich die Wohnung meiner Mutter am Sonntag verlasse und mich hier abmelde??
Wer kennt sich mit so was aus und kann mir helfen?
Vielen Dank!
3 Antworten
wer im Mietvertrag steht ist doch nicht relevant, ist doch eh zum Monatsende gekündigt, du bist in dieser Wohnung gemeldet und das Amt hat das erfahren und da deine Mutter im Heim ist zahlen die natürlich nicht mehr, ist doch ehrlich gesagt auch so in Ordnung.
Warum soll Geld der Allgemeinheit dafür verwendet werden um dir die Wohnung zu finanzieren?
Das du im Moment für mehrere Wohnungen Miete zahlst ist doch dein privates Problem.
du musst dich ohnehin dort abmelden weil die Wohnung ja gekündigt ist, aber für die Mietzahlung spielt das jetzt auch keine Rolle mehr, das du die Miete Rückwirkend für März/April zahlen musst denke ich nicht ,die wurde ja vom Amt übernommen, aber für Mai wirst du zahlen müssen.
Es könnte sich anders verhalten, wenn sie nachweisen kann, dass eine 24h Betreuung nötig war. Blöd halt, dass sie auch dort gemeldet ist. Müsste sich sofort ummelden.
Hi, man könnte es aber auch so sehen, das du zwar bis dato in der Wohnung gelebt hast aber um deiner Mutter zu helfen/sie zu pflegen.
Nun kannst du ja nicht von jetzt auf gleich ausziehen bzw. die Whg. muß ja auch aufgelöst/geräumt werden. Evtl. wäre also "nur" die Hälfte der Miete zu zahlen.
Du bist dort gemeldet, somit wohnst du auch dort(vom Gesetz her) und musst für die Miete aufkommen. Ansonsten wird deine Mutter Schwierigkeiten bekommen, da sie dem Sozialamt dich nicht gemeldet hat.
Vielen Dank für die Antwort und Ihre Zeit!