Ich zahle die Mietkosten meiner Mutter, kann ich das von den Steuern absetzen lassen?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Die Übernahme der Miete könnte als Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, da gegenüber den eigenen Eltern eine gesetzliche und moralische Unterhaltspflicht besteht.

Der Höchstbetrag für die außergewöhnlichen Belastungen beträgt 9.744 €. Er vermindert sich um den Teil der eigenen Einkünfte der unterhaltenen Person, der den Betrag von 624 € übersteigt.

Beispiel:

Mutter bekommt Rente von 10.000 € im Jahr. Davon sind 624 € frei. Die verbleibenden 9.376 € mindern den Höchstbetrag von 9.744 €. Die übrigen 368 € wären als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

brian1 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 10:28

Merci👍