Ich zahle die Mietkosten meiner Mutter, kann ich das von den Steuern absetzen lassen?
Ich zahle meine eigene Miete und gleichzeitig die Miete meiner Mutter. Ich wohne allein. Kann ich hiervon einen Teil von meiner Steuer absetzen, oder gar eine andere Steuerklasse beantragen? Danke
1 Antwort
Die Übernahme der Miete könnte als Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, da gegenüber den eigenen Eltern eine gesetzliche und moralische Unterhaltspflicht besteht.
Der Höchstbetrag für die außergewöhnlichen Belastungen beträgt 9.744 €. Er vermindert sich um den Teil der eigenen Einkünfte der unterhaltenen Person, der den Betrag von 624 € übersteigt.
Beispiel:
Mutter bekommt Rente von 10.000 € im Jahr. Davon sind 624 € frei. Die verbleibenden 9.376 € mindern den Höchstbetrag von 9.744 €. Die übrigen 368 € wären als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.