Muss ich Mieteinnahmen verlangen wenn ich eine Wohnung kaufe und meine Mutter dort wohnt?
Angenommen ich kaufe eine Wohnung muss ich dann aus Steuerrechtlicher Sicht von meiner Mutter Miete verlangen wenn die dort umsonst wohnen lassen würde?
3 Antworten
Es kommt ja darauf an, was Du willst. Willst Du die Wohnung bei der Einkommensteuer überhaupt nicht erwähnen, was an sich sehr ungeschickt wäre, dann kannst Du die Mutter unentgeltlich da wohnen lassen. Willst Du aber alle Aufwendungen der Wohnung steuerlich absetzen können, dann muß ja eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein und die kann man bei Verzicht auf Einnahmen nicht darlegen. Deshalb sollte man schon einen Mietvertrag abschließen und dabei mindestens 66% der ortsüblichen Miete vereinbaren:
www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
Dieser Mietvertrag sollte dann auch ausgeführt werden, also die Mieten sollten tatsächlich monatlich auf Deinem Konto eingehen um dem Finanzamt als Einnahme nachgewiesen werden zu können. Ob Du das Geld Muttern anschließend wieder in bar in die Hand drückst, kann kein Mensch kontrollieren.
Du musst keine Miete verlangen und kannst deine Mutter umsonst dort wohnen lassen.
Wenn durch die Vermietung nach Einrechnung aller Kosten und bei Berücksichtigung einer Kaltiete, die wenigstens 66 % der ortsüblichen Kaltmiete entspricht (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html) ein Verlust entsteht und du diesen auch mit anderen Einkünften, die du hast, verrechnen kannst, ist es günstiger, über diese 66 % einen Mietvertrag mit deiner Mutter abzuschließen und den Vertrag auch wie unter fremden dritten durchzuführen. Allerdings auch nur, wenn du wirklich Steuern sparen willst.
Das kann sein, muss aber nicht. In der letzten Zeit werden ja auch viele Wohnungen ohne ein Darlehen zu benötigen bezahlt. Dann oder wenn das Geld von Verwandten kommt, die keine Zinsen verlangen oder auch wenn bei 66 % der ortsüblichen Miete kein Verlust entsteht, kannst du dien Mutter auch einfach so dort wohnen lassen.
Bei der Berechnung, ob Verlust entsteht, solltest du die 2 % Abschreibung und die Reperaturen, die dann du bezahlst und steuerlich geltend machen kannst, nicht vergessen. Speziell wenn man keinen Neubau kauft ist letzteres wichtig.
Auf Grund der steuerlichen Aspekt würde ich offiziell eine Miete verlangen.