19, und muss 1 Jahr auf Wiederholung warten?
Zu meint Situation :
Ich bin 19 Jahre alt und sollte eigentlich dieses Jahr mein Fachabi Form B machen , ich habe mich aber aus persönlichen Gründen dazu entschlossen das Jahr zu wiederholen. Das ganze habe ich auch nach denn Winterferien mit meiner Lehrerin besprochen , und eigentlich sollte ich dann jetzt im August das Jahr wiederholen , nun aber bekam ich vor so circa 4 Wochen eine email von der Schule das ich das Jahr ,,wahrscheinlich,, nicht dieses , sondern nächstes Jahr wiederholen kann, da es nurnoch eine FOS Klasse gibt und es keinen Platz gibt. Ich habe schon mit der Leiterin gesprochen und sie hat mir auch alles eigentlich ganz lieb erklärt und das ich erstmal abwarten soll. Nun zu meiner eigentlichen Frage , was soll ich jetzt dieses Jahr machen, wenn ich erst nächstes Jahr wiederholen kann ? Meine Mutter ist ziemlich streng und interessiert sich nicht wirklich ,,wie oder was ich mache,, sonder Hauptsache ich mache etwas oder ich fliege raus. Sie meinte auch ich muss zum Arbeitsamt und mich als arbeitslos melden und das ich ihr jeden Monat 400€ zahlen MUSS weil ich kein Kindergeld bekomme. Ich bin wirklich gerade etwas überfordert und weis nicht was ich machen soll. Bei welchem Amt muss ich mich melden , wie ist es mit meiner Krankenversicherung und was soll ich jetzt eigentlich machen?
2 Antworten
Du brauchst dir keine Sorgen um KV machen. Wenn du keine versicherungspflichtige Beschäftigung hast, darfst du weiterhin familienversichert sein.
Arbeitslos kannst du dich beim Arbeitsamt melden, ich würde aber bezweifeln dass du Recht auf ALG hast. Wenn deine Eltern wenig verdienen, darfst du vielleicht ALG2 beim Jobcenter beantragen.
An deiner Stelle würde ich mir eine möglichst sinnvolle Beschäftigung für das Jahr suchen, sei es Job, Ausbildung oder FSJ. Keine Ahnung was davon möglich ist in deiner Situation (in diesem Corona Jahr), aber ein ganzes Jahr daheim rumsitzen willst du sicherlich auch selber nicht.
Unabhängig ob Du Dich nun in einer Ausbildung befindest oder nicht .... bis zum vollendeten 23. Lebensjahr kannst Du über einen Elternteil in deren KV beitragsfrei familienversichert werden.