Muss eine Witwe weiterhin Unterhalt an die Exfrau bezahlen?
Meine Tante hat vor 15 Jahren einen Mann geheiratet, der nun im Sterben liegt. Wenn der Todesfall eintritt, muss sie dann von ihrer Witwenrente weiterhin Unterhalt an die Exfrau ihres Mannes bezahlen. Er zahlt derzeit monatlich 800 Euro Unterhalt. Wenn ja, verringert sich der Betrag durch die geringere Witwenrente?
2 Antworten
In der Tat:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1586b.html
Allerdings beschränkt auf die Höhe des Pflichtteils.
Laut Gesetz ist es so, dass die Unterhaltspflicht des Geschiedenenunterhaltes nach dessen Tod auf seine Erben als Nachlassverbindlichkeit übergeht.
Danach kann die erste Ehefrau Ihres Mannes von dessen Erben grundsätzlich die Weiterzahlung des monatlichen Unterhalts verlangen.
Näher zu prüfen wäre allerdings, aufgrund welcher Rechtsgrundlage (z.B. Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsurteil etc. ) Dein Mann seit 15 Jahren immer noch Unterhalt an seine erste Frau zahlt und ob sich hieraus vielleicht Anhaltspunkte dafür ergeben würde, dass eine Weiterzahlung des Unterhalts nach dem Tod des Unterhaltsschuldners nicht mehr vorgesehen ist.