Beamtenkinder müssen im Pflegefall der Eltern keinen Elternunterhalt zahlen, ist dies staatlich künftig noch finanzierbar angesichts drohender Pensionslasten?
Wenn Eltern Beamte sind oder als Angehörige von Beamten beihilfeberechtigt sind, auch als Witwe oder Witwer eines Beamten, dann muss das unterhaltspflichtige Kind keinen Elternunterhalt zahlen.
Man begründet dies mit der Alimentationspflicht des Staates. Ist dies angesichts des demografischen Wandels und der ohnehin massiven Pensionslasten künftig noch finanzierbar? Wäre hier eine Reform nicht überfällig?
Und ist die Benachteiligung von Nichtbeamten in dieser Fragestellung nur aufgrund der Alimentationspflicht weiterhin rechtlich haltbar?
2 Antworten
Erkundige Dich zunächst einmal darüber, wann überhaupt Elternunterhalt gezahlt werden muß. Normalverdiener kennen das Problem ohnehin nicht. Und Beamte können ein Lied davon singen, wie schnell sich Gesetze ändern können damit der Etat wieder stimmt.
Sicherlich hast du recht. Aber unter gewissen Umständen wird z.B. auch das Gehalt vom Ehepartner anteilig angerechnet. Ebenso ist das Schonvermögen im Hinblick auf die Erfordernis eigener Altersvorsorge nicht so hoch wie es auf den ersten Blick scheint.
Auch darf man nicht vergessen dass Richter einen vergleichbaren Status haben und Beamte im gesetzbeschließenden Bundestag überproportional vertreten sind. Und wer sägt gerne am eigenen Ast....
Hallo, richtig ist zunächst, dass Beamte im stationären Pflegefall nicht nur Beihilfe für die Pflege, sondern auch für die sog. Hotelkosten und andere Kosten erhalten. Außerdem sind Beamte im Alter in der Regel finanziell besser versorgt als Rentner, so dass selbst diese Beihilfe nicht so oft gezahlt wird.
Die Urteile, auf die sich die Frageaussage bezog, galten aber nur für Pflegekosten. Ob auch die sonstigen Kosten vollständig gezahlt werden müssen, ist gerichtlich noch nicht entschieden.
Und ob das zukünftig finanzierbar ist, weiß hier im Forum wohl auch keiner.
Viel Glück
Barmer