Hartz 4 gekürzt wg Buchgrundschuld...wer kann helfen?
Ich habe vor Jahren für Freunde eine Buchgrundschuld eintragen lassen, damit der erste Rang im Grundbuch gesichert ist. Leider habe ich dadurch Stress mit dem Jobcenter und erhielt monatelang kein Geld, weil es davon ausgeht, dass ich die Summe geliehen habe und durch den Eintrag im Grundbuch alles wieder zurück holen kann, weswegen dadurch der Lebensunterhalt gesichert bleibt. Zwischenzeitlich hab ich einen neuen Job bekommen und bin nicht mehr vom Jobcenter abhängig. Doch leider will die Krankenkasse die Beiträge in enormer Höhe zurück, die das Jobcenter nicht entrichtet hat. Ich habe gegen das Jobcenter geklagt, weil ich alles nachweisen konnte und eine eidesstattliche Versicherung der Eigentümer, dass 0 € geflossen sind, vorgelegt. Die Löschungsbewilligung hab ich bereits notariell beglaubigen lassen, doch die Eigentümer wollen den Rang nicht verlieren und haben bisher nicht zugestimmt. Wie kann ich dem Gericht noch nachweisen, dass ich keine Gelder bekommen od geliehen habe? Kann ich die Löschung ohne die Zustimmung der Eigentümer vornehmen lassem?
3 Antworten
Ich sitze vor diesem Sachverhalt und werde nicht schlau daraus.
Ist das Haus nun Deines und Du hast eine Grundschuld für Freunde eintragen lassen, ohne das die Dir Geld gegeben haben? Damit der Rang gesichert ist. Wofür gesichert?
Oder ist das Haus das von Freunden udn sie haben für Dich eine GRundschuld eintragen lassen, weshalb das Jobceter annahm Du hättest denen Geld gegeben, was Du hättest zurück fordern können. Dann wäre das mit der Löschungsbewilligung logisch, aber ob die Grundschuld gelöscht wird, das wäre dann wirklich von den Freunden abhängig.
Die ganze Transaktion ist aber irgendwie nicht nachvollziehbar, ohne die Hintergrundstory zu kennen.
Es ist aber ja auch nur die Rahmengeschichte für Dein Problem, die KV-Beiträge.
Aus meiner Sicht bleibt Dir nicht übrig, als den Rechtsstreit mit dem Jobcenter durchzuziehen, damit die noch nachträglich die KV-Beiträge zahlen, oder Du musst mit der KV eine Ratenzahlung vereinbaren.
Bist Du denn nicht anwaltlich vertreten? Dann würde mich aber wundern, weshalb Du die Frage nicht dem Anwalt stellst.
Wundern tut mich an dieser Sache so einiges. Der Sachverhalt ist einfach nicht nachvollziehbar und bedarf zunächst der Interpretation.
Das da
Ich habe vor Jahren für Freunde eine Buchgrundschuld eintragen lassen
ist ja offenkundig völlig falsch. "Du" kannst Grundschulden nur an Deinem Grundstück eintragen lassen. Offenbar hat jemand anderes eine Grundschuld zu Deinen Gunsten an seinem Grundstück eintragen lassen.
Und was man ansonsten noch machen kann? Schau mal in §§ 1192, 1168, 1169 BGB. Auf Grundschulden kann man verzichten.
Klar, worum es hier geht: Freunde haben vor Jahren beim Im Geld geliehen und offensichtlich alles zurückgezahlt, aber vermutlich mit Zinsen an der Steuer vorbei. Die Grundschuld (1. Rang) ist nicht ausgetragen worden, da eine weitere besteht (2. Rang) für die noch gezahlt wird. So werden in Deutschland Geschäfte gemacht! Manche Politiker lassen sich ja ganze Häuser sponsern und wenn es raus kommt, wird nachträglich ein privater Kredit draus gemacht. Kreditverträge kann man rückdatieren. Wenn die Freunde nun die Zinsen für den Kredit (2.Rang) steuerlich geltend gemacht haben, haben die doch ihre Steuern deutlich verkürzt, nichtwahr? Finanzierungen via 2.Rang sind doch deutlich teurer.