Muß ein Oder-Konto nach Todesfall es Ehemanes zwingend umgeschrieben werden?
Mein Vater ist gestorben. Das geschah leider alles sehr plötzlich während eines Urlaubes. Vier Wochen später waren meine Mutter und ich mit einer Sterbeurkunde bei der Bank und wollten das gemeinsame Oder-Konto meiner Eltern auf meine Mutter umschreiben lassen.
Die Bank meinte, daß ginge ohne Erbschein nur, wenn alle Kinder Ihr schriftliches Einverständnis gäben. Auf Grund der tragischen Umstände würde die Bank aber nicht drängeln. Keiner von uns hat bis heute einen Erbscheinschein beantragt.
Im Bekanntenkreis gab es nun Stimmen die meinten, warum wir das Konto überhaupt umscheiben wollen.
Leider hat uns die Bank nicht darauf aufmerksam gemacht, das durch den Sterbefall auch der Freistellungsauftrag gelöscht wird. Das hat zwar einme gewisse Logik,aber aufgefallen ist es uns erst nach einem Blick auf die Kontoauszüge der Sparkonten im Januar. Könnte man jetzt noch einen neuen Freistellungsaufrag auf den 01.11.2017 oder wenigstens auf den 01.01.2018 datieren? Zinsabschlagsteuer wurde für 2017 und auch schon für 2018 abgezogen.
1 Antwort
Bei einem "Oder-Konto" ist doch jeder der Kontoinhaber zu Verfügungen über das Konto berechtigt. Insofern halte ich die Argumentation der Bank für falsch.
Überrasche die Bank doch damit, daß die verbindliche Anweisung zur Umschreibung des Kontos mit Verweis auf die Rechte gegeben wird die die Mutter als Mitinhaberin des Kontos hat und verweise ausdrücklich darauf, dass es deshalb auf die erbrechtliche Situation überhaupt nicht ankommt.
Was den Steuerabzug betrifft: Für 2017 durch die Einkommensteuererklärung zurück holen und für 2018 einen neuen Freistellungsauftrag erteilen