Muss ein Hausmeister vorhanden sein?

1 Antwort

Nun wurde mein Mann gefragt,ob er den Posten übernehmen möchte.

Das bedeutet doch meist eine Mietermäßigung.

Grundsätzlich stellt uns sich die Frage,um die ganzen bürokratischen Sachen aus dem Weg zu gehen,ob wir ( alle 4 Mitparteien) diese Tätigkeiten übernehmen könnten und somit der Posten -Kosten für den Hausmeister- für alle auf der Nebenkostenabrechnung wegfällt?

Ich weiß nicht, was an einem Hausmeister bürokratisch sein sollte, aber als Vermieter würde ich da nicht mitmachen. Bestimmt kämen bald Fälle, wo sich die Mieter die Verantwortung gegenseitig zuschieben würden und es gäbe Ärger. "Rohrbruch, das muss meier machen," "Türschloss, das gehört zu den Aufgaben von Müller," "das war am Sonntag? Wochenenddienst hatte letzte Woche Schulz."

Nein Danke. Einen Auswählen und der macht es, oder ich würde als Vermieter einen Hausmeisterservice beauftragen und die Sache auf die Mieter umlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alarm67  30.09.2022, 20:43

Genau so sehe ich das auch, korrekt!

Der Ärger untereinander ist doch dann bereits vorprogrammiert.

Funktioniert vielleicht zum Anfang, aber dann .......

Ich als Vermieter würde ebenfalls dann einen Hausmeisterdienst angagieren und schön über die NK abrechnen, PUNKT!

Denise558 
Beitragsersteller
 30.09.2022, 20:58

Da stimme ich Ihnen zu.Beim Einzug wurde dies jedoch direkt vom Vermieter vorgeschlagen sich die Aufgaben zu teilen. Bis jetzt kristallisiert sich jedoch heraus,wenn es um Handwerker engagieren,Müll rauskriegen,Tür einstellen des gehbehinderten Nachbarn...mein Mann übernommen hat und er regelmäßig in Kontakt mit ihm steht. Auch weil er im Homeoffice arbeitet und Gleitzeit hat. So wie wir das gelesen hatten müssten er doch ein Gewerbe anmelden,die Steuerklärung machen (war bis jetzt nicht notwendig und nicht rentabel) und ggf steigen für uns alle die Nebenkosten,aufgrund des Mindestlohns. Daher war die Überlegung,ob man ganz auf einen offiziellen Hausmeister verzichtet,und somit alle Parteien etwas davon haben.

wfwbinder  30.09.2022, 22:49
@Denise558
So wie wir das gelesen hatten müssten er doch ein Gewerbe anmelden,die Steuerklärung machen (war bis jetzt nicht notwendig und nicht rentabel) und ggf steigen für uns alle die Nebenkosten,aufgrund des Mindestlohns.

Oh Gott, wo habt Ihr gelesen und dann auch noch Dinge zusammengewürfelt, die nicht zusammen gehören.

Er gründet doch keinen Hausmeisterservice. Er wäre nur der Haus meister in einem Objekt dieses Vermieters.

Das wäre je nach Vertrag, entweder ein 520,- Euro Job, oder Einkünfte aus Leistungen § 22, abs. 3 EStG.

Denise558 
Beitragsersteller
 01.10.2022, 07:58
@wfwbinder

Vielen Dank für die Aufklärung! Was wäre wenn er dies freiwillig für das Haus machen würde ohne Entgelt. Würde dann nicht für alle Mietparteien der geltliche Posten des Hausmeisters wegfallen? Wäre dies dann ein Nachteil für den Vermieter. Und Nein,(wir)er entzieht sich nicht seiner Verantwortung,wennes mal ungemütlich wird (winterienst etc.)...