Kurzfristiges Arbeitsverhältnis: Trotzdem Sozialabgaben?
Moin,
bislang bin ich davon ausgegangen, dass bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen keine Sozialabgaben anfallen (nur Steuern). Nun habe ich 50 Tage als kurzfristig Angestellter gearbeitet, auf meiner Abrechnung wurden jedoch Sozialabgaben abgeführt (in den Höhen wie bei normalen Beschäftigungen). Bei einer kurz. Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen vor einem halben Jahr war dies nicht der Fall. Wo liegt da das Problem? Kann man die Abgaben irgendwie zurück bekommen? Hat vielleicht das Unternehmen selber einen Fehler gemacht?
Zu mir: Ich bin Student, habe keinen weiteren Job (außer Phasenweise einen Minijob), habe insgesamt in diesem Jahr 60 Tage kurzfristig angestellt gearbeitet.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen!
LG
2 Antworten
Bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen (nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr) sind in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, es sei denn, es handelt sich um Ihre Hauptbeschäftigung. Wenn Sie jedoch die 70-Tage-Grenze überschreiten oder Ihre Arbeit nicht als kurzfristig eingestuft wird, können Beiträge erhoben werden. In Ihrem Fall könnte es sich um einen Fehler handeln, insbesondere wenn in einem anderen Unternehmen zuvor keine Beiträge gezahlt wurden.
Die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen sind zusammenzurechnen. Ein Überschreiten der Zeitgrenzen führt mit dem Folgetag der Feststellung grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht in allen Versicherungszweigen."
(https://www.haufe.de/thema/kurzfristige-beschaeftigung/)
S. auch hier
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Hey, danke für die Antwort. Ich hatte im vergangenen Jahr (sowohl Kalenderjahr als auch in den letzten 12 Monaten) insgesamt zwei kurzfristige Beschäftigungen und komme insgesamt nur auf 57 Arbeitstage bzw. 59 Anstellungstage. Ich bin also noch unter den 70.
Hast du vielleicht noch eine andere Idee?
LG