Erstmal danke für die Antworten ! ja ich weiß ich hätte Einspruch einlegen müssen, allerdings sind die Bescheide so formuliert dass man glaubt man würde noch weitere Kosten auslösen.
Außerdem dachte ich dass der Mandant dergestalt auf den Anwalt einwirken würde dass dieser auf seine Forderungen nicht mehr weiter bestehen würde.
Ich hatte etliche Telefonate mit der betreffenden Firma geführt.
ich wäre ja durchaus bereit die entstandenen Anwaltsgebühren zu bezahlen (noch vor der Erstellung des Mahnbescheids) aber der Anwalt besteht auf der Gesamtsumme.
Und außerdem wurmt mich die ganze Geschichte irgendwie auch.
Hat noch jemand eine Idee? also mir geht es darum zu wissen ob ich auch die Kosten für den meiner Meinung nach hinfälligen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bezahlen muss?
Vielen Dank schon mal.