Mitspracherecht bei Renovierung der benachbarten Doppelhaushälfte?
Hat man bei einer Doppelhaushälfte ein Mitspracherecht darüber wie der Nachbar z.B das Haus streicht. Wenn sich die Farbe bspw. mit der Farbe der eignen Doppelhaushälfte heftig beißt, hat man hier die Möglichkeit Einspurch einzulegen?
3 Antworten
Nein das darf man leider nicht, bzw. können Farben vorgegeben sein. Erfragen kann man dies bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Die Vorgaben für die alle baulichen Maßnahmen kann man aus dem Bebauungsplan der Region entnehmen, im Bebauungsplan steht quasi alles niedergeschrieben wie das Haus auszusehen hat um der Gegend anzupassen.
Näheres zu allem was man in einem Bebauungsplan so alles herauslesen kann und wo man diesen bekommt sieht man in folgen Link ganz gut.
Link: http://www.immobilienscout24.de/de/bauen/bauplaner/baulexikon/bebauungsplan.jsp
Ohne das genau zu wissen...
Gibt es bei Doppelhäusern keine Teilungserklärung, in der festgelegt wird, welche Maßnahmen durch die Gemeinschaft zu beschließen/durchzuführen sind?
Hopped:
Äußerst selten wird in Abt II des Grundbuch eine Dienstbarkeit mit dem Inhalt einer "Farbgebungs-Beschränkung" eingetragen sein, auf die du dich als Nachbar berufen könntest.
Juristisch hast du keine Möglichkeiten - aber in NRW gibt es den Schiedsmann. Der ist bei Nachbarschaftsstreitigkeiten immer anzurufen und er wird sicherlich beiden Parteien im Vorfeld einen Kompromiss zum friedlichen Zusammenleben vorschlagen.