Auto im Betriebsvermögen - kauptt, wird verschrottet. Wie buche ich den Abgang des KFZ und wie berechne ich den Rest 1%-Privatanteil für das laufende Jahr?
Hallo liebe Finanzwissler,
ich suche mich gerade grün und blau und ärgere mich in eben diesen Farben darüber, dass ich nichts zu dieser Frage finde.
Mein PKW, bis dato im Betriebsvermögen, hatte im Januar einen Unfall (auf einer Privatfahrt) und wird nun verschrottet (Reparatur oder Verkauf lohnen sich nicht). Der Privatanteil für das erste Quartal ist bereits verbucht, davon muss ich ja vermutlich einen entsprechenden Anteil wieder gutschreiben, nehme ich an? Oder zahl ich das ganze Jahr weiter nach der 1%-Regel, obwohl ich das Auto nur im Januar hatte bzw. noch fahren konnte?
Wenn es nicht verkauft, sondern verschrottet wird, buche ich dann nur 1 € als "Gewinn" auf Konto 2310?
Vielen Dank für eure Hilfe, ich hoffe, ihr könnt mir helfen, wärt meine Rettung.
Manchmal könnte ich so fluchen über Google, wenn man explizit was sucht, und dann werden Suchworte gestrichen, weil sie nicht so oft gefunden werden. Warum verwende ich die Suchworte dann, wenn Google sie mir streicht und ganz andere Ergebnisse anzeigt? *fluchgruml*
Sorry...
Liebe Grüße
2 Antworten
Die genau steuerliche Behandlung/Buchung sollte man auf jeden Fall über einen Steuerberater klären.
Erste Infos habe ich allerdings auf folgender Seite gefunden: https://www.iww.de/gstb/archiv/betriebseinnahmen-und-ausgaben-unfall-mit-betriebs-pkw-und-die-einkommensteuerlichen-folgen-f45291
Vielleicht hilft´s ja.....
Wenn hier keiner mit Kenntnissen vom SKR antwortet, frag doch mal im Rechnungswesen-portal dort im Forum.
Der Restbuchwert wird zumindest ausgebucht. Zahlung vom Schrotthändler wäre Einnahme. Und der Privatanteil kann ja allenfalls für den Januar anfallen, evtl. auch taggenau heruntergerechnet, ich weiss es nicht.