Ex Freundin hat Gemeinschaftskonto leergeräumt. Welche Rechte?
Nach 5 Jahren kam die Trennung, die Gründe dafür sind hier erstmal nebensächlich. Wir sind nicht verheiratet. Wir haben seit 54 Monaten in einem Einfamilienhaus gelebt, welches ich alleine finanziere und auch alleine im Grundbuch stehe. Bezogen haben wir das Haus zeitgleich.
Da sie durch den Umzug ins Haus das Geld für eine Mietwohnung spart, habe ich sie mehrfach darauf angesprochen, dass ich es für angemessen halte, wenn sie mir Miete zahlt. Das hat sie kategorisch abgelehnt. Die Wohnnebenkosten wie Wasser, Strom, Heizöl haben wir 50:50 geteilt. Lebenskosten auch, wobei da Mal der eine, dann der andere mehr gezahlt hat. Ihre Argumentation keine Miete zu zahlen war, dass sie auch so viel für das Haus und den Hausrat kauft und das ja auch nicht von mir einfordert.
Um nicht ganz so dazustehen, hatten wir ein Sparkonto, wo sie monatlich im ersten Jahr 100€ und ab dann 150€ eingezahlt hat. Davon sollten Renovierungen und Hausrat gekauft werden. Letztes ja hätten wir eine relativ große Renovierung. Da das gemeinsam gesparte Geld nicht gereicht hat, haben wir noch Sachen wie Fussboden, Farbe usw. aus unser jeweils "eigenen Tasche" bezahlen müssen.
Nun kam es zur Trennung und sie hat das halbe Haus ausgeräumt. Teilweise Sachen, die sie bezahlt hat, teilweise Sachen die aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wurden.
Außerdem hat sie das Gemeinschaftskonto komplett leer geräumt, mit der Begründung ich müsse ihr ihre zusätzlichen Kosten der Renovierung auszahlen. Es gibt keine genaue Aufstellung wie viel das überhaupt sein soll. Wenn man nach Verwendungszweck geht würden ihr 250€ aus dem Gemeinschaftskonto zustehen. Geht man nach 50:50 Teilung wären es 1250€. Nun hat sie sich alles geholt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nun an das Geld zu kommen?
Muss ich ihr tatsächlich einen Ausgleich zahlen für die Renovierung, obwohl sie keine Miete gezahlt hat und wir diese Abmachung hatten?
Kann ich ggfs eine Mietrückzahlung einfordern wenn es hart auf hart kommt?
Ich möchte das ganze so friedlich wie möglich lösen und es reicht mir wenn ich die Hälfte vom Gemeinschaftskonto bekomme und dann war es das. Scheinbar sieht sie das aber nicht ein.
1 Antwort
Ich kann deine Gedanken absolut verstehen. Du musst aber auch darüber nachdenken, ob Du nicht lieber einen Haken an die Sache machen willst.
Deine rechtliche Position ist unsicher. Es müsste geklärt werden, welche Vereinbarung ihr hinsichtlich des Gemeinschaftskontos getroffen habt. Für jede Sache müssten die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.
Im Zweifel musst Du auf dem zivilen Rechtsweg Klage einreichen. Das führt zu Gerichts- und Anwaltskosten. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ - das heißt der Richter hört sich eure Argumente an und entscheidet dann bzw. schlägt wohl zunächst einen Vergleich vor, den er für angemessen hält.
Ich weiß nicht, um wie viel Geld es insgesamt geht. Aber für 2.000-3.000 € wären der Ärger und die zusätzlich entstehenden Kosten wohl höher als der „Gewinn“, den Du machst.
Etwas anders sieht das aus, falls Du eine Rechtschutzversicherung hast. Dann würde ich zunächst mal schriftlich auffordern, deinen Anteil des Guthabens des Gemeinschaftskontos und die von Dir persönlich angeschafften Haushaltsgegenstände herauszugeben. Als Frist würde ich 14 Tage setzen. Anschließend den Fall der RSV melden, Deckungszusage holen und ab zum Anwalt.
Verständlich!
Unter https://www.rvg-rechner.de/ gibt es einen Gebührenrechner. Danach zahlst du b einem Streitwert von 3.000 € allein an Anwalts- und Gerichtskosten zwischen 1.200-2.000 €.
Ohne RSV würde ich also versuchen die Sache einvernehmlich zu klären. Das ist bei Trennungen und Emotionen immer schwer.
Deine Ex-Freundin ist einvach viel cleverer als Du. Wenn, dann kannst Du nur auf dem Klageweg zumindest einen Teil Deiner Kosten zurückerhalten. Da Du ihr eine Kontovollmacht für das Rücklagenkonto gegeben hast, hast Du Dir zusätzlich Risiken aufgebürdet.
Es handelt sich dabei nicht um ein Konto mit einer Vollmacht für sie, sondern um ein Gemeinschaftskonto.
Es geht mir auch gar nicht so sehr um das Geld, sondern vielmehr um die Art und Weise wie sie vorgegangen ist.
Ich war einfach naiv zu glauben wir könnten eine gute Lösung finden
Leider habe ich keine RSV. Das ärgert mich auch sehr.
Ich versuche im Moment noch alles so friedlich wie möglich und im Einvernehmen zu klären, aber wollte mich zumindest schonmal über die Rechtslage informieren.
Ich würde gerne einen Haken dran machen, aber ich störe mich an ihrem Verhalten