Ex Freundin hat Gemeinschaftskonto leergeräumt. Welche Rechte?

1 Antwort

Ich kann deine Gedanken absolut verstehen. Du musst aber auch darüber nachdenken, ob Du nicht lieber einen Haken an die Sache machen willst.

Deine rechtliche Position ist unsicher. Es müsste geklärt werden, welche Vereinbarung ihr hinsichtlich des Gemeinschaftskontos getroffen habt. Für jede Sache müssten die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.

Im Zweifel musst Du auf dem zivilen Rechtsweg Klage einreichen. Das führt zu Gerichts- und Anwaltskosten. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ - das heißt der Richter hört sich eure Argumente an und entscheidet dann bzw. schlägt wohl zunächst einen Vergleich vor, den er für angemessen hält.

Ich weiß nicht, um wie viel Geld es insgesamt geht. Aber für 2.000-3.000 € wären der Ärger und die zusätzlich entstehenden Kosten wohl höher als der „Gewinn“, den Du machst.

Etwas anders sieht das aus, falls Du eine Rechtschutzversicherung hast. Dann würde ich zunächst mal schriftlich auffordern, deinen Anteil des Guthabens des Gemeinschaftskontos und die von Dir persönlich angeschafften Haushaltsgegenstände herauszugeben. Als Frist würde ich 14 Tage setzen. Anschließend den Fall der RSV melden, Deckungszusage holen und ab zum Anwalt.


Agoe1 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 13:34

Leider habe ich keine RSV. Das ärgert mich auch sehr.

Ich versuche im Moment noch alles so friedlich wie möglich und im Einvernehmen zu klären, aber wollte mich zumindest schonmal über die Rechtslage informieren.

Ich würde gerne einen Haken dran machen, aber ich störe mich an ihrem Verhalten

Frommwood  23.04.2021, 13:50
@Agoe1

Verständlich!

Unter https://www.rvg-rechner.de/ gibt es einen Gebührenrechner. Danach zahlst du b einem Streitwert von 3.000 € allein an Anwalts- und Gerichtskosten zwischen 1.200-2.000 €.

Ohne RSV würde ich also versuchen die Sache einvernehmlich zu klären. Das ist bei Trennungen und Emotionen immer schwer.

Snooopy155  23.04.2021, 13:52
@Agoe1

Deine Ex-Freundin ist einvach viel cleverer als Du. Wenn, dann kannst Du nur auf dem Klageweg zumindest einen Teil Deiner Kosten zurückerhalten. Da Du ihr eine Kontovollmacht für das Rücklagenkonto gegeben hast, hast Du Dir zusätzlich Risiken aufgebürdet.

Agoe1 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 16:06
@Snooopy155

Es handelt sich dabei nicht um ein Konto mit einer Vollmacht für sie, sondern um ein Gemeinschaftskonto.

Es geht mir auch gar nicht so sehr um das Geld, sondern vielmehr um die Art und Weise wie sie vorgegangen ist.

Ich war einfach naiv zu glauben wir könnten eine gute Lösung finden