Garagentor/Sektionaltor beschädigt mein Auto, wer zahlt?
Mein Auto stand in meiner Garage, als nach dem Schließen des Sektionaltores die Feder gebrochen ist und eine Metallabdeckschiene hochgeschleudert hat, die dann beim Runterfallen mein Auto beschädigt hat. Die Gebäudeversicherung sagt, die Vollkasko muss zahlen. Die Vollkasko macht das auch, aber ich habe eine Selbstbeteiligung zu tragen. Ich finde das nicht in Ordnung. Warum muss die Vollkasko zahlen, wenn die Garage "schuld" hat? Werde ich in Autoversicherung dann auch noch hochgestuft?
6 Antworten
Ich denke auch, dass die Gebäudeversicherung in keinem Fall zuständig ist aus den von meinen Vorrednern bereits benannten Gründen. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist bei selbst genutztem Wohneigentum in der Regel bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, so dass wahrscheinlich keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht.
In Haftpflichtversicherungen sind grundsätzlich Schadenersatzforderungen so genannter Dritter versichert. Die spannende Frage ist demnach auch, ob die Versicherung ein- und denselben Eigentümer des Gebäudes, der Garage sowie des Fahrzeugs versicherungstechnisch als außenstehenden Dritten akzeptiert.
Da sich beides auf demselben Grundstück befindet, könnte ich mir vorstellen, dass das als so genannter Eigenschaden gilt, so dass die Haftpflichtversicherung leistungsfrei ist.
Dann bliebe tatsächlich die Vollkaskoversicherung als einzige Option. Und ja, es käme je nach Tarif in aller Regel neben der Selbstbeteiligung auch zur Hochstufung, sofern kein so genannter Rabattschutz mitversichert ist in der Kfz-Versicherung. Hier muss man dann überlegen, ob es sich lohnt, das über die Versicherung abzurechnen. Der Kfz-Versicherer kann in der Regel berechnen, bis zu welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden einzureichen anhand des zu erwartenden Mehrbeitrags durch die Hochstufung.
Ein Ausweg könnte maximal noch sein, dass sich das Garagentor noch in der Garantie-/Gewährleistungszeit befindet und man so einen eventuellen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Hersteller hätte. Manche Hersteller geben ja eine Garantie von 10 Jahren oder länger auf die Funktion bestimmter Teile.
Die "Schuld" bei der Garage tut nichts zur Sache. Diese legt ja kein eigenständiges Verhalten an den Tag, sondern funktioniert entweder oder sie tut es nicht. Insofern stimme ich da auch meinem Vorredner zu: Eigentum verpflichtet ;-)
Die Gebäudeversicherung ist überhaupt nicht zuständig. Die übernimmt Reparaturkosten von Gebäudeschäden und ein Auto ist ja wohl kein Gebäudebestandteil.
Zuständig wäre die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung. Die fragt dann aber nach dem Verschulden des Hauseigentümers für die Schadensentstehung.
Da kann man natürlich so allgemein nichts zu sagen. Man müßte forschen, ob derartige Anlagen wartungsbedürftig sind und die Wartung unterlassen wurde.
Das wäre aber auch wirklich der einzige Ansatzpunkt für eine Haftung.
Fehlt der, dann braucht weder der Eigentümer noch seine Versicherung den Schaden zu übernehmen.
Auf meine Nachfrage hin stellt sich heraus, dass FS selbst der/die Eigentümer/in ist.,
Das muss man aber interpretieren:
Verschulden am Unglück braucht nicht zu sein.
AAAAAber: Verschulden bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist erforderlich. Wie schon geschrieben, wenn Wartung nicht ausgeführt wurde.
Ohnehin ist das Thema vom Tisch:
Wie ich oben jetzt lese, ist der Fragesteller Eigentümer der Garage. Ist also nix mit Haftpflicht und die Gebäudeversicherung ist nicht zuständig.
Das ist sicher auch interessant als Hintergrundwissen aus der Praxis. Das Urteil bezieht sich jedoch auf den Betreiber einer kostenpflichtigen Garage als Dienstleistung. Im o. g. Fall handelt es sich ja um eigenes Eigentum. Insofern sind das zwei verschiedene Sachverhalte.
Hallo meine Lieben,
ich hab eigentlich genau das selbe Problem, allerdings habe ich meinen Pkw in einer Tiefgarage einer WEG stehen. Ich selbst bin Mieter. Ich fuhr mit meinem Pkw zum Garagentor, wartete dort und auf einmal schepperte es laut auf mein Dach. Als ich ausstieg konnte ich sehen, dass eine Stange des Tores auf meinem Dach lag, die zwei tiefe Kratzer in meiner Windschutzscheibe verursachten. Grund ist dafür, dass ein Seil (welches bereits öfter gerissen ist) erneut gerissen ist und die Stange auf meinen Pkw hat fallen lassen.
Jetzt sagt die WEG, dass sie das Tor regelmäßig gewartet hat, deshalb muss ich den Schaden selbst bezahlen. Ich selbst seh es nicht ein, weil es nicht meine Schuld ist, dass ich nun den Schaden habe. Für sowas, denke ich, hat die WEG doch eine Versicherung?!
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Vielen Dank schon mal :-)
Eigentum verpflichtet. Der Eigentümer der Garage muss zahlen. Da Sie Egentümer sind bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Der Verursacher muss zahlen = die Garage
Sind Sie Verkehrsrechtschutz versichert ?
Auch als ADAC Mitglied gibt es kostenfreie juristische Beratung
Ich bin ADAC Mitglied und mein Auto ist dort versichert....
Habe meine Rechtsschutz allerdings woanders! :-)
Denke ich auch, finde aber folgendes Urteil.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjptK7gqNv-AhW4gf0HHVu0DrsQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.kostenlose-urteile.de%2FAG-Hannover_565-C-1177315_Betreiber-einer-Parkgarage-haftet-verschuldensunabhaengig-fuer-Schaeden-an-dort-abgestelltem-Pkw.news23338.htm&usg=AOvVaw3tbLVkcRjRj-BvsffA1I9d